Sitzung des Gemeinderates in Weingarten am 17.07.2023

Veröffentlicht am 27.07.2023 in Gemeinderatsfraktion

Stellungnahme und Anträge zu TOP 4 Haushaltsverbesserungen

Generelle Bemerkungen zu Problemlage

Anlass und Bezugspunkt unserer Debatten sind die beiden Schreiben des Regierungspräsidiums zur Haushaltssatzung der Stadt Weingarten für das Haushaltsjahr 2023 und die weiteren Jahre bis 2026 und das Schreiben zur Schulsituation.

Wichtig für unsere Beratungen sind dabei 3 Punkte:

  1. Es sollen weitere Anstrengungen zur Haushalskonsolidierung vorgenommen werden mit
    a) Einnahmeverbesserungen
    b) Ausgabenverringerungen
    Dazu ist hier schon einmal festzuhalten, dass das RP hierzu eine generelle Forderung und Ermahnung macht, aber keine konkreten Summen oder Zahlen nennt, wie hoch die Beträge sein müssen. Die Zahlen im Ergebnishaushalt (Einnahmen, Ausgaben und Abschreibungen) müssen so sein, dass genügend Finanzmittel (zumindest ein Teil der benötigten Beträge) für die bevorstehenden Investitionen (vor allem im Schulbereich) erwirtschaftet werden können.
  2. Das RP weist dabei eindringlich daraufhin, dass nun endlich die Eröffnungsbilanz und die darauf aufbauenden Jahresabschlüsse vorgelegt werden müssen, die sind seit 2020 überfällig.
    Die Verwaltung hat dem RP versprochen, dass die Zahlen bis „zur Jahresmitte 2023“ vorgelegt werden und hat eine Nachfrist bis zum 15.09.2023 gesetzt. Sie werden auch für unsere Beratungen und Beurteilungen der Finanzsituation benötigt.
    Frage: Liegen diese Zahlen jetzt vor? Wann – definitiv – kommen sie.
  3. Das RP betont nochmals, wie dringlich es ist, mit den Schulinvestitionen zu beginnen. Über 2027 hinaus könnte der Betrieb nicht mehr genehmigt werden.
    Dennoch ist bei genauer Betrachtung hier auf der Zeitachse noch etwas Luft drin. Kein RP wird eine Verlängerung verweigern können, wenn konkret mit den Baumaßnahmen begonnen worden ist. Aber, es muss eben begonnen worden sein.
    In diesem Bereich regt das RP an, sich um Fördermöglichkeiten zu bemühen und einen Schulverband zur Mitfinanzierung der Schulen durch Umlandgemeinden zu gründen.
    Frage: Wie steht es um beides? Da dies wesentlichen Einfluss auf die Finanzplanung hat, werden hierzu Zahlen benötigt?

Spezielle Aspekte

Die Verwaltung hat einen Katalog sogenannter „Verbesserungsvorschläge“ vorgelegt. Diese Bezeichnung ist sehr eng aus der Perspektive des Kommunalhaushalts gewählt. Die Umsetzung dieser Maßnahmen würde vielleicht die Haushaltslage „verbessern“, aber in vielen Bereich die Lebensqualität in Weingarten verschlechtern. Außerdem ist nicht bei allen Punkten klar, ob diese Liste nur eine Aufzählung von „Möglichkeiten“ ist, oder ob es konkrete Vorschläge sind, welche die Verwaltung dem Gemeinderat empfiehlt. Hier sollte Klarheit herrschen.

Die Beschlussvorlage 225/2023 ist nur in einem Teil der Einzelmaßnahmen konkret, in anderen Punkten geht es um Prüfungen oder Alternativen.

Maßnahmen zur Einnahmeverbesserung

Hier fällt zunächst auf, dass bei den Vorschlägen zur Einnahmeverbesserung einige Möglichkeiten gar nicht aufgeführt sind: Sondernutzungsatzung, Verbesserung der Erfassung der Zahlungspflichtigen bei der Zweitwohnungssteuer (Erhöhung dann weniger durch die Steuer als durch die erhöhten Finanzzuweisungen), Erhöhung der Vergnügungssteuer (Umstellung auf anderes System), Einführung einer Steuer auf Einwegverpackungen (Tübinger Modell), Erhöhung der Mieten in städtischen Wohnungen auf Mietspiegelniveau usw. Hierzu erwarten wir Vorlagen!

Die genannten Einzelpunkte zur Erhöhung der Grundsteuer, der Gewerbesteuer, der Parkraumbewirtschaftung, usw. (Ziffer 1 bis 18) sind alle konkret gefasst und mit Zahlen unterlegt (bis auf die Grundsteuer C). Sie sind damit beratungs- und entscheidungsreif.

Maßnahmen zur Ausgabenverringerung

Anders als bei den Einnahmen sind von den 22 genannten Punkten zur Verringerung der Ausgaben bei 14 Punkten keine konkreten Zahlen in den Spalten des Einsparpotentials in den kommenden Haushaltsjahren (2024, 2025, 2026) enthalten. Nur bei 8 Positionen sind halbwegs konkrete Zahlenangaben gemacht. Wenn aus den Gesamtvorschlägen von 22 Punkten nur 8 hinreichend konkretisiert sind, kann keine qualifizierte Beratung erfolgen. Wenn nicht bekannt ist, was bei a, b oder c für ein Potential vorhanden ist, kann nicht verantwortlich über die anderen Punkte gesprochen werden und es kann vor allem kann keine Entscheidungsabwägung erfolgen. Diese Punkte sind nicht beratungs- und entscheidungsreif.

Außerdem ist es ohne die Vorlage von Eckdaten eines Haushalts für die nächsten Jahre und die Mi-Fri-Fi nicht möglich, fundierte Haushaltsvorberatungen vorzunehmen. Eine reine, isolierte Streichungsliste ist ohne Einbettung in andere Haushaltszahlen nicht beratbar.

Was allerdings möglich und denkbar ist, dass wir bereits heute einen Punkt ganz aus dem Katalog der Streichungsvorschläge herausnehmen. Dazu schlagen wird den Punkt „Schließung Freibad“ vor.  Hier ist die Bevölkerung – zurecht – bereits derart verärgert und verunsichert, dass wir hier vorab Klarheit schaffen sollten. Die Herausnahme aus der Streichungsliste schließt nicht aus, dass nicht doch Überlegungen angestellt werden können, wie das dort entstehende Defizit verringert werden kann.

 

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