Haushaltsrede 2024/25

Veröffentlicht am 18.01.2024 in Gemeinderatsfraktion

Als 4. Rednerin in der Haushaltsdebatte, muss und werde ich nicht mehr in aller Breite das ganze Spektrum haushaltpolitischer Gesichtspunkte durchgehen, sondern ich möchte die Aufmerksamkeit auf einige Aspekte lenken, die uns besonders beachtenswert erscheinen. Zudem möchte ich die Anträge begründen, die wir zu den Haushaltsberatungen stellen.

Neuland ist für uns alle, dass wir vom Jahreshaushalt zum Doppelhaushalt übergehen. Etliche Gemeinden der Region haben dies bereits eingeführt, der Landkreis hat die Einführung noch einmal verschoben.
Ein Doppelhaushalt bietet vom Arbeitsaufwand sicher Vorteile, es kann aber auch Probleme geben. Nämlich dann, wenn es während der längeren Laufzeit zu größeren wirtschaftlichen Verwerfungen mit deutlichen Mindereinnahmen und höheren Ausgaben kommt. Dann ist ein Nachtragshaushalt während der Laufzeit erforderlich.
Ganz unproblematisch ist ein Doppelhaushalt also nicht. Versuchen wir es aber und hoffen, dass die in den Charts zur Einbringung genannten und erwarteten Vorteile auch eintreten. Ein Vorteil sei – so wird es benannt – dass ab 2024 damit ein Spielraum geschaffen werde für die „Aufarbeitung von Rückständen in der gesamten Verwaltung“. Das hören wir gerne – hätten aber auch gerne einmal im Gemeinderat erfahren, wo es denn hauptsächlich noch Rückstände gibt. Nun können wir ja hoffen, dass die Aufarbeitung auch erfolgt.

 

Da bin ich bei einem wichtigen Punkt. Weingarten hat bereits zum 01.01.2019 das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) eingeführt. In der NKHR werden nicht nur Einzahlungen und Auszahlungen im Finanzhaushalt erfasst, sondern auch die Erträge und Aufwendungen einschließlich der Abschreibungen im Ergebnishaushalt. Beide Haushalte werden dann in der Vermögensrechnung zusammengeführt.
Die Vermögensrechnung ist der Dreh- und Angelpunkt des NKHR. Bei ihrer Betrachtung kann man sehen, wie „reich oder arm“ eine Gemeinde ist und vor allem, wie sich das kommunale Vermögen über die Jahre entwickelt.

 

Wer eine Vermögensrechnung führen will, braucht dazu zunächst eine Eröffnungsbilanz, die dann jährlich beim Abschluss fortzuschreiben ist

In den Haushaltsberatungen der letzten Jahre habe ich für unsere Fraktion immer wieder moniert, dass die Eröffnungsbilanz nicht vorgelegen hat. Auch das Regierungspräsidium hatte bereits dringlich angemahnt, dass sie überfällig ist.  

 

In schriftlicher Form liegt sie uns bis jetzt auch diesmal noch nicht vor. Allerdings ist von der Kämmerei zu hören, dass die Bilanz jetzt fertig sei. Sie läge dem RP zur Genehmigung vor. Da scheint es also zu einer Aufarbeitung eines bedeutsamen Rückstandes gekommen zu sein. Ich sag‘s mal – frei nach Schiller -: „Spät kommt sie, doch sie kommt – die Eröffnungsbilanz; sie beendet ein langes Versäumen.“

 

Gespannt sind wir schon darauf, wie sich unsere Vermögensituation darstellt. Heißt es doch allenthalben: das arme Weingarten. Betrachtet man die Steuerkraftsummen pro Einwohner, dann kann man – nicht ohne ein gewisses Erstaunen – feststellen, dass die Stadt Weingarten leicht oberhalb des Durschnitts aller Kommunen in BW liegt. Unter den 18 kreisfreien Städten im Regierungsbezirk Tübingen liegen wir im Mittelfeld.
Dank an den Kämmerer, dass er jetzt auf diese Zusammenhänge hingewiesen hat.

 

Die finanzielle Lage einer Gemeinde bestimmt sich immer auch aus zwei Aspekten. Wird einmal eine „strikte Ausgabendisziplin“ eingehalten und zum anderen, wird das „Potential möglicher Einnahmen“ ausgeschöpft? Beides ist zu betrachten. Dies macht es auch so schwer, die finanzielle Lage einer Gemeinde mit einer anderen zu vergleichen.
Nur wenn Informationen zu beiden Bereichen vorliegen, kann man die finanzielle Lage wirklich verantwortlich einschätzen.

 

Bei der „strikten Ausgabedisziplin“ hat der Gemeinderat das Nötige getan, bis an die Grenzen des Hinnehmbaren. Wer bereits in einigen Bereichen „das Wasser abstellen“ will, der ist bis an die Grenzen des Hinnehmbaren gegangen!

Schließlich wollen wir unsere Stadt gestalten und nicht kaputtsparen.

 

Auf der Einnahmeseite kommen wir – man möchte sagen:  leider - nicht darum herum, einige kommunale Steuern (Grundsteuer, Gewerbesteuer) zu erhöhen. So wie wir dies bei den Beratungen zur Haushaltsstruktur bereits mit einigen anderen Positionen (Zweitwohnungssteuer, Mieteinnahmen) getan haben.

 

Um das „Potential möglicher Einnahmen“ weiter auszunutzen und zugleich noch das wichtige kommunale Ziel der Erschließung von Bauland im Innenbereich zu fördern, schlagen wir vor, von der neu geschaffenen Möglichkeit Gebrauch zu machen, in Weingarten für unbebaute, baureife Flächen im Innenbereich eine Grundsteuer C einzuführen.
Hierzu haben wir einen Antrag vorgelegt um dessen Annahme wir bitten. Wegen seiner kleinen Gemarkungsfläche ist die neugeschaffene Möglichkeit für Weingarten von besonderer Bedeutung. Ein zeitgleiches Inkrafttreten mit den Neuregelungen zur Grundsteuer A und B ab dem Jahre 2025 ist anzustreben. Wohlgemerkt: Hauptziel der Grundsteuer C ist die Mobilisierung von Bauland, die dabei anfallenden Einnahmen sind eine „positive Nebenerscheinung“.

 

Eine weitere Möglichkeit der Erzielung – wenn auch nur geringer - weiterer Einnahmen ist der Erlass einer Sondernutzungssatzung.  Seit Jahren weisen wir daraufhin, dass alle vergleichbaren Städte und Gemeinden der Region und wahrscheinlich in ganz Baden-Württemberg für die Nutzung des „öffentlichen Raums“ auf Straßen und Plätzen Gebühren erheben und dies mit dem Erlass einer Sondernutzungssatzung regeln.
Weingarten leistet sich als einzige Gemeinde ringsum bisher den Luxus, darauf zu verzichten. Nochmals: ehe wir im öffentlichen Raum, die Brunnen abstellen, sollten wir uns lieber das mögliche Einnahmepotential im Sondernutzungsbereich erschließen. Wir legen dazu einen Antrag vor, um dessen Annahme wir ebenfalls bitten.

 

Wenden wir uns, nach diesen mehr grundlegenden Aspekten noch einigen besonderen Punkten zu:

Unsere Fraktion legt großen Wert darauf, dass wir uns auch auf kommunaler Ebene intensiv um den Klimaschutz und den Erhalt oder die Wiederherstellung der Biodiversität bemühen. Die Verwaltung hat uns in den Vorgesprächen zum Haushalt detailliert berichtet, was bereits geschieht oder geplant ist. So begrüßen wir sehr, dass im Jahr 2024 mit der Installation einer Fotosolaranlage auf dem Dach der neuen Feuerwehrgebäude begonnen werden soll.

 

Mit gemischten Gefühlen dagegen sehen wir, wie es mit den „Ökopunkten“ gehalten werden soll. An einer Stelle (Seite 39) steht in den Unterlagen, dass Mittel eingestellt werden sollen für den „Erwerb und die Generierung von Ökopunkten“ und an anderer Stelle (S. 450) wird von „Konzepten zur Akquise von Ökopunkten“ gesprochen. So nützlich das Gesamtsystem der Ökopunkte sein kann, so darf man es doch nicht als eine bequeme Möglichkeit ansehen, keine eigenen ökologischen Ausgleichsmaßnahmen auf der eigenen Gemarkung zu machen, um seine Ausgleichsverpflichtungen durch den Kauf von Ökopunkten zu erfüllen.

 

Das ist dann so etwas wie einen Ablasshandel.

Wir sind der Auffassung, dass Weingarten keine Ökopunkte kaufen, sondern alle Ökopunkte selbst generieren sollte. Diesen Grundsatz hätten wir gerne in einem Gemeinderatsbeschluss zum Haushalt festgehalten.

 

Wiederholt haben wir auch kritisiert – und tun dies hiermit erneut – wie mit der Bewirtschaftung unseres kleinen Stadtwaldes umgegangen wird. Da sind im Haushalt (Teilergebnishaushalt 5550 Forstwirtschaft) einerseits Holzerlöse von 35 000 € eingeplant und dann sind an Kosten für die Holzfällungen, für Verkehrssicherung und Dienstleistungen Dritter 30 000 € aufzuwenden. Bedenkt man noch, dass die Wege beschädigt und wieder hergerichtet werden müssen, dann ergibt sich praktisch ein Nullsummenspiel. Wir fordern, dass nun endlich ein verändertes Waldmanagement vorgenommen wird, welches einen ökologisch wertvollen Altbaumbestand aufbaut und dass - bis auf die Beseitigung von Sturmholz - auf die Waldnutzung durch Holzerlöse, die saldiert mit den Kosten gar keine sind, verzichtet wird.

 

Als Sozialdemokraten ist für uns selbstverständlich wichtig, dass im Sozialhaushalt keine Einschränkung vorgenommen werden. Dies ist nach eingehender Prüfung auch nicht der Fall.

Allerdings gibt es in einigen Bereichen noch „Luft nach oben“! Bekanntlich nimmt Weingarten bei der Pflege, der Zahl der Pflegeplätze und – Betten kreisweit einen der letzten Plätze ein. Dies ändert sich auch nicht durch geplante Baumaßnahmen u.a. in der Burachstraße, hier werden die Räumlichkeiten zwar komfortabler, doch unterm Strich weniger. Bei der Zahl der Pflegeplätze sehen wir dringenden Handlungsbedarf!

 

Ausdrücklich betonen wir in diesem Zusammenhang, dass wir missbilligen, dass bei 14NH der Investor sein ursprünglich geplantes Konzept - Pflege und medizinische Betreuung - nicht durchführen darf. Einem Abriss der Bestandsgebäude werden wir nicht zustimmen.

Die Vorgänge um unser Krankenhaus bis zum heutigen Stand halten wir für den größten Sündenfall hier in den letzten 10 Jahren. Es ist völlig unverständlich, warum im Gesundheitsbereich nicht aus begangenen Fehlern gelernt wird. Die unsäglichen Kürzungen tragen nicht zur Verbesserung der medizinischen Haushaltslage bei – im Gegenteil – die Belange der Patienten und der Beschäftigten werden in keiner Weise berücksichtigt.

 

Auch das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum muss dringend eine höhere Priorität einnehmen. Hierbei ist unsere Bilanz sehr schlecht! Mehr bezahlbaren Wohnraum und weniger Leerstand halten wir für dringend geboten!

 

Wir hoffen, dass wir mit den 2 großen Baumaßnahmen 14NH/Ravensburgerstr. und Martinshöfe die Wohnungsnot abgemildert bekommen.

 

Ansonsten sind wir der Meinung, dass diese 2 großen Vorhaben vorrangig erst einmal in die Gänge kommen müssen, d.h. verwirklicht werden sollten. Neue Flächen (Schafweide) zu erschließen, halten wir aus verschiedenen, bekannten Gründen für nicht hinnehmbar!

 

Zurück zum Sozialhaushalt. Wichtig ist es für uns auch, dass bei Kinderbetreuung, Integration, Inklusion und Bürgerschaftlichem Engagement der Rotstift nicht zusätzlich angesetzt werden muss. Hierbei sind auch die staatlichen Zuwendungen weitgehend gesichert.

Auch dass die im Sommer angekündigten drastischen Einsparungen bei den Bädern und im Kulturbereich verhindert werden konnten ist dank großer Anstrengungen von Verwaltung, Gemeinderat und Bürgerbeteiligung ein wichtiger Impuls für den vorliegenden Haushalt.

Soweit unsere selektiven Anmerkungen zum Haushalt. Wir werden dem Haushalt zustimmen. Wir hoffen (und erwarten), dass unsere Anträge angenommen und unsere Anregungen konstruktiv aufgenommen werden.

 

Immerhin können wir wohl alle, die Verwaltung, der Kämmerer und der Gemeinderat, auch ein bisschen stolz darauf sein, dass die Stadt Weingarten rechtzeitig – nämlich bereits vor Beginn des nächsten Haushaltsjahres - einen verabschiedeten Haushalt haben wird. Auf anderen Ebenen – im Kreis und im Bund ist dies bekanntlich aus verschiedenen Gründen diesmal nicht der Fall.

Zum Schluss möchte ich meinen Dank und die Guten Wünsche von meiner letztjährigen Hausratsrede aus vollem Herzen wiederholen:

 

Danken möchte ich Ihnen, Herr Keller und Ihrer Frau/Mannschaft und aller am Haushalt Beteiligter

für die geleistete Arbeit. Unser besonderer Dank gilt den Beschäftigten des Bauhofes und des Ordnungsamtes, die bei jedem Wetter und oft schlechten Bedingungen unsere Stadt sauber und in Ordnung halten müssen. Dies gilt insbesondere bei den derzeitigen Wintertagen, wo es in der Tat gilt, viel Eis zu brechen und beseitigen.

 

Besonderen Dank auch an die PressevertreterInnen. Auch sie haben mit uns viel aushalten müssen!

 

Bleiben sie uns wohlgesonnen!

 

Liebe Anwesende, ich wünsche ihnen Allen:

Frohe und geruhsame Festtage, ein gutes neues Jahr und vor Allem:

 

Bleiben sie gesund!

 

 

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