Sorge um einzigartigen Naturraum - Teil 2

Veröffentlicht am 27.07.2018 in Gemeinderatsfraktion

Unter dieser Überschrift berichtete die Schwäbische Zeitung am 24. Juli über die aktuelle Diskussion in Weingarten und im Regionalverband, den geschützten Grünzug Reutebühl in Weingarten zu verkleinern. Auch die SPD-Fraktion im Regionalverband setzt sich nachdrücklich dafür ein, den Grünzug Reutebühl/ Hallersberg ungeschmälert zu erhalten und hat dazu diesen Antrag eingebracht:

Antrag der SPD-Fraktion im Regionalverband

Die SPD-Fraktion beantragt, das Gebiet Reutebühl / Hallersberg in Weingarten nordöstlich des Kreuzbergweihers gemäß dem geltenden Regionalplan von 1996 im geschützten Bereich des Regionalen Grünzugs zu belassen.

In dem am 15.2.2015 beschlossenen Regionalen Freiraumkonzept für die Region Bodensee-Oberschwaben heißt es:

Begründung:

„In Landschaftsräumen mit überdurchschnittlicher Inanspruchnahme des Freiraums durch Siedlungstätigkeit ("Siedlungsdruck") soll zur Sicherung der Freiraumfunktionen (insbesondere Naherholung, land- und forstwirtschaftliche Produktion, Frischluftbildung und Durchlüftung) die bauliche Entwicklung ebenfalls durch Regionale Grünzüge sowie durch Grünzäsuren geregelt werden. Zu diesen Räumen gehören insbesondere der Verdichtungsraum Friedrichshafen-Ravensburg-Weingarten sowie der Bodenseeuferbereich. (s. auch LEP 2002 PS 6.2.4)“

Dies trifft auf das hier angesprochene Gebiet zu. Es ist Teil der östlichen Hanglage im mittleren Schussental und damit für den Luftaustausch relevant. Es weist eine hohe Artenvielfalt auf und hat einen hohen Freizeit- und Erholungswert. Die dortigen Wiesen und Felder sollten daher eher noch ökologisch aufgewertet werden durch Umwandlung in Blühwiesen zur Förderung der Artenvielfalt. Es schließt sich unmittelbar an die Grünzonen des Kreuzbergfriedhofs und des Kreuzbergweihers an, Gebiete, die ebenfalls bedeutende Funktionen für das religiöse Leben der Stadt bzw. für die Erholung ihrer Bürger haben.

Die von der Verbandsversammlung in ihrer Antwort auf meine Anfrage vertretene Auffassung, es gebe keine Gründe, die der baulichen Entwicklung der Stadt auf diesem Gebiet entgegenstünden, ist offensichtlich falsch. Es ist ja im geltenden Regionalplan im geschützten Bereich enthalten und Gründe dafür, dass die dafür geltenden Kriterien nicht mehr relevant sind, sind nicht erkennbar. Im Gegenteil: sein Schutz entspricht dem Freiraumkonzept unserer Region.

Der Hinweis auf die begrenzte räumliche Entwicklungsmöglichkeit der Stadt mit ihrer geringen Gemarkung, verfängt insofern nicht, als die Stadt mit dem Schuler-Areal ein umfangreiches Gebiet im Stadtkern von Weingarten entwickeln kann.

Peter Didszun für die SPD-Fraktion

 

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