Direkte Demokratie auf kommunaler Ebene wird erweitert

Veröffentlicht am 10.02.2015 in Landespolitik

Heute hat die Landesregierung das Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften zur Anhörung frei gegeben. „Wir erweitern die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene, indem wir bei Bürgerbegehren das Unterschriftenquorum auf sieben Prozent der Einwohner einer Gemeinde und das Zustimmungsquorum für die Verbindlichkeit eines Bürgerentscheids von 25 auf 20 Prozent der Stimmberechtigten senken“, erklärte Innenminister Reinhold Gall dazu heute in Stuttgart.

„Bürgerentscheide werden dadurch sicherlich seltener an diesem Zustimmungsquorum scheitern“, so Gall weiter.

Die Frist für Bürgerbegehren gegen Beschlüsse des Gemeinderats werde von sechs Wochen auf drei Monate verlängert. Zudem werde der Anwendungsbereich auf die Einleitung des Bauleitplanverfahrens ausgedehnt.

Eine Stärkung erfahren mit der Novelle auch die Rechte von Kindern und Jugendlichen. „Die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen werden gesetzlich verankert und wir ermöglichen, dass Jugendliche künftig die Einrichtung einer Jugendvertretung beantragen können“, sagte der Innenminister. Zudem werden die Rechte der Jugendvertretungen erweitert, indem sie Rede-, Anhörungs- und Antragsrechte im Gemeinderat und ein eigenes Budget erhalten.

„Bürgerversammlungen werden künftig zu Einwohnerversammlungen, so dass auch Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten einen Antrag auf Durchführung einer Einwohnerversammlung unterzeichnen dürfen. Damit stärken wir die Rechte von Ausländerinnen und Ausländern“, kündigte Gall an. Gleiches gelte für die Antragsberechtigung bei Bürgeranträgen, die künftig Einwohneranträge heißen.

Im Gesetzentwurf sei erstmals die gesetzliche Verankerung von Fraktionsrechten vorgesehen. Die Einberufung einer Gemeinderatssitzung, die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes oder der Antrag auf Akteneinsicht könne künftig von einer Fraktion oder einem Sechstel der Gemeinderäte beantragt werden. „Mit dieser Gesetzesänderung erhalten Minderheiten und Fraktionen in den kommunalen Gremien mehr Gewicht“, betonte der Innenminister.

Mit dem Gesetzentwurf werden die am 13. Mai 2014 vom Kabinett beschlossenen Eckpunkte umgesetzt. Die betroffenen Verbände erhalten nun Gelegenheit, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Nach der Auswertung der Stellungnahmen wird sich das Kabinett erneut mit dem Gesetzentwurf befassen und diesen in den Landtag einbringen.

 

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