„Kretschmanns Sündenfall“: SPD zieht zum Volksbegehren für gebührenfreie Kitas vor Staatsgerichtshof

Veröffentlicht am 04.03.2019 in Landespolitik

Stoch: „Wir lassen uns auf unserem Weg zur Entlastung von Familien nicht ausbremsen“

Der SPD-Landes- und Fraktionsvorsitzende Andreas Stoch hat die Zurückweisung des Zulassungsantrags zum Volksbegehren für gebührenfreie Kitas durch die Landesregierung scharf kritisiert. „Das ist Kretschmanns Sündenfall. In dieser Regierung herrscht offensichtlich nackte Panik aus Angst vor dem Volk.“

Der SPD-Chef betonte, bei der Nichtzulassung dieses ersten Volksbegehrens nach Änderung der Landesverfassung gehe es nicht um irgendeine rechtliche Entscheidung des Innenministeriums, sondern um „billiges politisches Taktieren an der Spitze der Landesregierung von Seiten des Innenministers und des Ministerpräsidenten – und zwar auf Kosten der Demokratie in Baden-Württemberg“.

„Grün-Schwarz hat die Hosen voll“

Kretschmanns „wohlgepflegter Ruf als bürgernaher und glaubwürdiger Landesvater“ ist damit endgültig Vergangenheit, so Stoch. „Der Herr Ministerpräsident gibt sich gern basisdemokratisch, will in Wahrheit aber nur das zulassen, was ihm in den Kram passt. Und dazu ist ihm offenbar jedes Mittel recht. Die Grünen in Baden-Württemberg brechen endgültig mit allem, wofür sie früher einmal standen.“

Der SPD-Vorsitzende erklärte, Kretschmann und Strobl wollten das Thema der Gebührenfreiheit „auf Teufel komm raus“ abwürgen, koste es, was es wolle. „Und zwar, weil Grüne und CDU angesichts des Kommunalwahlkampfs die Hosen voll haben – zurecht, denn sie haben familienpolitisch rein gar nichts auf die Reihe gebracht. Mit ihrer unsouveränen Taktiererei machen sie das jetzt aber nur noch schlimmer. Grün und Schwarz verbindet nichts mehr außer die Angst vor einem Votum der Menschen.“

Binder: SPD-Gesetz laut Gutachten „ausdrücklich verfassungsgemäß“

Generalsekretär Sascha Binder betonte, die Gesetzesvorlage der SPD widerspreche der Landesverfassung ausdrücklich nicht. Denn nach der Verfassung könnten zwar über Abgabengesetze, Besoldungsgesetze und das Staatshaushaltsgesetz keine Volksbegehren stattfinden. Wie das Kindertagesbetreuungsgesetz selbst sei aber auch das Änderungsgesetz der SPD dazu kein Abgabengesetz. Es regele eben nicht die Pflicht von Bürgern, Geldleistungen – in welcher Form auch immer – an öffentliche Haushalte zu erbringen, sondern verpflichte lediglich das Land zur finanziellen Unterstützung der Träger, wenn diese auf Elternbeiträge verzichten würden.

Außerdem handele es sich dabei auch nicht um „das Staatshaushaltsgesetz“. Die Gesetzesvorlage sei zwar finanzwirksam, werde dadurch aber nicht zum Staatshaushaltgesetz – denn dieses sei schlicht als das Haushaltsgesetz definiert, welches den Haushaltsplan feststellt. „Ein entsprechendes verfassungsrechtliches Gutachten liegt uns vor“, unterstrich Binder. „Das werden wir entsprechend deutlich machen.“

Einstweilige Anordnung angestrebt

Stoch und Binder – als die beiden Vertrauensleute des Zulassungsantrags – werden nun innerhalb der nächsten zwei Wochen den Staatsgerichtshof anrufen, um eine einstweilige Anordnung zu erwirken. Denn das Volksabstimmungsgesetz mache klar, dass über die Zulässigkeit eines Antrags kurzfristig rechtskräftig entschieden werden muss. Die vom Landtag durch das Gesetz gewollte Erleichterung der direkten Demokratie habe hohe Bedeutung für das Gemeinwohl und dürfe ausdrücklich nicht durch Regierungshandeln behindert werden.

„Der schöne Lack ist ab“

„Wir werden uns auf unserem Weg zur Entlastung von Familien in Baden-Württemberg nicht durch diese Landesregierung ausbremsen lassen“, bekräftigte Andreas Stoch. „Wer ständig Bürgerbeteiligung predigt, sich dann aber hinter juristischen Argumenten verschanzt, ist nicht glaubwürdig. Der schöne Lack, Herr Ministerpräsident, ist ab.“

 

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