SPD Baden-Württemberg begrüßt Pflegebonus und neue Coronahilfen im Bund

Veröffentlicht am 19.05.2022 in Pressemitteilungen

Mit großer Erleichterung reagiert der SPD-Landesverband Baden-Württemberg auf das vierte Corona-Steuerhilfegesetz sowie auf das Pflegebonusgesetz, welche heute im Bundestag verabschiedet werden sollen.

„Mit dem Bonus für Pflegekräfte und dem neuen Corona-Steuerhilfegesetz leistet die Ampel einen elementaren Beitrag zur Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie, sowohl für Arbeitnehmer:innen, als auch für Unternehmen,“ betont der SPD-Landesvorsitzende Andreas Stoch, und ergänzt: „Pflegekräfte haben während der Pandemie unglaubliche Arbeit geleistet. Ihre Mehrarbeit auch finanziell zu würdigen, setzt ein wichtiges Signal.“ Potenziell könnten über 200.000 Beschäftigte in Baden-Württemberg von dem Pflegebonus profitieren. „Und mit den Hilfen, die der Bund nun mit dem neuen Steuerhilfegesetz umsetzen will, werden sowohl Beschäftigte entlastet als auch viele kleine und mittlere Unternehmen unterstützt, die hier in Baden-Württemberg während der Pandemie besonders in Bedrängnis geraten sind,“ so Stoch weiter.

Mit dem Pflegebonusgesetz stellt die Bundesregierung 1 Mrd. Euro – jeweils 500 Mio. Euro für Prämienzahlungen im Krankenhausbereich und 500 Mio. Euro im Bereich der Langzeitpflege – aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung. Diese sollen Arbeitnehmer:innen zugutekommen, die bedingt durch die Corona-Pandemie einem besonderen Arbeitsaufkommen ausgesetzt waren. Die Pflegeboni sollen zudem nach dem Corona-Steuerhilfegesetz bis zu einem Betrag von 4.500 EUR steuerfrei gestellt sein; die Regelung gilt ebenso für entsprechende tarifvertraglich vereinbarte sowie freiwillige Prämien der Arbeitgeber.

Der Karlsruher Bundestagsabgeordnete Parsa Marvi, der die SPD-Bundestagsfraktion in den Beratungen über den Gesetzentwurf zum Vierten Corona-Steuerhilfegesetz vertreten hatte, fügt hinzu: „Ich bin sehr froh, dass es uns gelungen ist, den Kreis der Personen, die von den steuerfreien Corona-Pflegeboni profitieren können, deutlich auszuweiten. So sind nun auch Beschäftigte in Hausärzt:innenpraxen, Rettungsdiensten, Dialysezentren und vielen weiteren Einrichtungen eingeschlossen.” 

„Das Pflegepersonal in Krankenhäusern und in der Langzeitpflege war über einen langen Zeitraum besonderen Belastungen ausgesetzt. Deshalb freue ich mich, dass die Ampel-Koalition eine Milliarde Euro für den bereits dritten Pflegebonus im Haushalt verankert hat“, so die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion und Abgeordnete für Göppingen, Heike Baehrens.

„Dieser Bonus ist ein Zeichen der Wertschätzung für die Pflegekräfte, die seit zwei Jahren an der Belastungsgrenze arbeiten. Das betraf in besonderem Maße die Fachkräfte auf den Intensivstationen, die darum auch einen besonders hohen Bonus erhalten. Aber uns als SPD ist klar: Das kann nur der Anfang sein für grundlegende Weiterentwicklungen. Wir setzen uns weiter für spürbare Verbesserungen im Pflegebereich ein. Mehr Personal, planbare Arbeitszeiten, bessere Bezahlung – daran arbeiten wir weiter“, so Baehrens weiter.

Stuttgart, 19. Mai 2022

Zum Hintergrund:

Mit dem Pflegebonusgesetz werden insgesamt eine Milliarde Euro an Pflegekräfte in der Langzeitpflege und in besonders belasteten Krankenhäusern gezahlt. Für Intensivpflegekräfte wird diese Prämie nochmal um 50 Prozent aufgestockt. 837 Krankenhäuser, die im Jahr 2021 mehr als 10 Coronaviruspatientinnen und -patienten mehr als 48 Stunden beatmet haben, erhalten Geld, um damit Prämien an ihre Pflegekräfte auszahlen zu können.

In der Langzeitpflege folgen wir dem bereits erprobten Verteilungsschlüssel. Beschäftigte in der ambulanten und stationären Pflege können die Prämie erhalten. Vollzeitbeschäftigte Pflegekräfte in der Langzeitpflege erhalten bis zu 550 Euro. Auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helferinnen und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr und Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Servicegesellschaften, die in der Alten- bzw. Langzeitpflege tätig sind, erhalten einen Bonus.

Gleichzeitig wird eine Steuerbefreiung für Bonuszahlungen in der Pflege auf den Weg gebracht, um den Effekt noch zu verstärken.

Weitere Maßnahmen im Vierten Corona-Steuerhilfegesetz des Bundes umfassen etwa die Verlängerung der Homeoffice-Pauschale, die erweiterte Verlustrechnung, mit der Unternehmen einen deutlich höheren Verlustrücktrag dauerhaft auf zwei Jahre anrechnen lassen können, die Verlängerung der degressiven Abschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter für den Anschaffungszeitraum 2022, die Ausdehnung der Investitionsfristen für die Verwendung von Investitionsabzugsbeträgen, die vor allem kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zugutekommen werden, sowie weitere Maßnahmen.

 

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