Hohe Zahl an Anträgen für Gemeinschaftsschulen

Veröffentlicht am 16.10.2013 in Landespolitik

Kultusminister Andreas Stoch MdL freut sich über die hohe Akzeptanz der Gemeinschaftsschule im Land. Für die dritte Tranche zum Schuljahr 2014/15 liegen 108 Anträge von Schulträgern vor (Antragszahl 2012: 120). „Diese Zahl macht nicht nur die Attraktivität dieser neuen Schulart in den Kommunen deutlich, sie zeigt auch, dass die Gemeinschaftsschule bereits nach zwei Jahren im Land verankert ist“, erklärte Stoch.

Und: „Mit dem weiteren Ausbau einer Schulart, die die Potenziale ihrer Schülerinnen und Schüler auf allen Begabungsniveaus fördert, stärken wir die Leistungsfähigkeit unseres Schulsystems.“ Die Anträge werden im Januar 2014 von der Schulverwaltung entschieden, so dass eine rechtzeitige Information der Eltern vor den Anmeldungen zum Schuljahr 2014/15 möglich ist.

Die dritte Tranche der Anträge zeichnet sich durch einen steigenden Anteil an Realschulen aus, die in einem Schulverbund oder selbstständig die Umwandlung mitgehen wollen. Unter den 15 Realschulen befinden sich sieben, die bislang selbstständig sind sowie sechs, die bisher in der Regel mit einer Grund- und Haupt-/Werkrealschule im Rahmen eines Schulverbundes geführt werden. Zwei Anträge stammen von privaten Trägern. Damit sind es jetzt insgesamt erheblich mehr Realschulen als im Oktober 2012 mit vier Anträgen.

„Den Realschulen wird immer klarer, dass sie als Gemeinschaftsschule der großen Unterschiedlichkeit ihrer Schüler besonders gut gerecht werden können“, betonte Stoch. Bei den Gymnasien zeichnet sich inzwischen ein starkes Interesse an einer Kooperation mit der neuen Schulart ab.

Bei der regionalen Verteilung legen jetzt die Regierungsbezirke Karlsruhe und Freiburg zu, deren Schulträger im vergangenen Jahr eher zurückhaltend waren. Die Mehrzahl kommt aber nach wie vor aus dem Regierungsbezirk Stuttgart. Tübingen liegt nach einem hohen Antragsvolumen im vergangenen Jahr jetzt an vierter Stelle. Die Zahlen im Einzelnen: Anträge aus dem Regierungsbezirk Stuttgart 47 (2012: 51), Karlsruhe 29 (13), Freiburg 19 (18) und Tübingen 13 (36).

Alle Anträge der Kommunen basieren auf der jeweiligen Zustimmung der Schulkonferenzen. Die Staatlichen Schulämter haben alle Schulen bei der Antragsstellung begleitet und dabei vor allem auf die Entwicklung des pädagogischen Konzepts geachtet. Schulämter und Regierungspräsidien haben die Nachbarkommunen in einem gezielten Dialogprozess einbezogen. Voraussetzung für eine Genehmigung ist bereits jetzt, dass für die Gemeinschaftsschule langfristig mindestens 40 Schülerinnen und Schüler in der Eingangsstufe erwartet werden. „Wir stellen sicher, dass eine zum Schuljahr 2014/15 neu genehmigte Gemeinschaftsschule bereits dem jetzt anlaufenden Prozess der regionalen Schulentwicklung entspricht“, sagte Stoch.

Bei der Entscheidung über die Anträge für eine Gemeinschaftsschule werden damit Kriterien im Rahmen des öffentlichen Bedürfnisses geprüft. Zentraler Punkt ist das pädagogische Konzept an der jeweiligen Schule, also die Frage, inwieweit individualisierte und kooperative Lernformen, die Orientierung des Unterrichts an den Stärken der Schülerinnen und Schüler, Ganztagsunterricht und Inklusion bereits teilweise umgesetzt werden. Das pädagogische Konzept wird federführend von den Staatlichen Schulämtern beurteilt. Dabei bewertet ein Team aus zwei Schulräten und externen Experten – darunter Schulleiter oder Mitarbeiter der Stabsstelle Gemeinschaftsschule – durch Visitationen die pädagogische Arbeit an den Schulen.

Weiteres Kriterium ist, wie angeführt, dass für die Schule langfristig die Mindestzahl von 40 Schülerinnen und Schülern in der Eingangsstufe prognostiziert werden kann. Zudem geht es darum, ob die baulichen und sächlichen Voraussetzungen für die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule vorhanden sind oder geschaffen werden können, also zur Umsetzung der Selbstlernprozesse, der verpflichtenden Ganztagsschule und Inklusion. Darüber hinaus spielt der öffentliche Personennahverkehr eine Rolle, etwa die Frage, wie die Buslinien vor Ort ausgerichtet sind.

Bei der Prüfung bewerten die Regierungspräsidien die schulorganisatorischen Kriterien und unterbreiten dem Ministerium einen Entscheidungsvorschlag, über den bis Januar 2014 entschieden wird.

 

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