Begründung:
Die Unterbringung der zahlreichen Flüchtlinge im Landkreis muss nicht nur räumlich bewerkstelligt werden. Das dies erreicht werden kann, dafür sind wir dem Landkreis und allen Kreisgemeinden dankbar. Zur Verringerung des in den Gemeinschaftsunterkünften vorhandenen Konfliktpotentials gehört auch eine soziale und gesundheitliche Versorgung, ferner Sprachunterricht und schnellstmögliche schulische und berufliche Integration.
Bereits ein Personalschlüssel von 1 Sozialbetreuer auf 134 Flüchtlinge lässt kaum Raum und Zeit für eine persönliche und zielgerichtete Unterstützung der vielen traumatisierten Asylbewerber. Umso mehr gilt das für den jetzt geltenden Schlüssel von 1: 160 bzw. 1: 146, wie bisher vom Kreis ab 1.1.15 vorgeschlagen. Da "das Land bereits jetzt eine bessere Betreuung finanziert, sollten diese Mittel auch im Einvernehmen mit den anderen beteiligten Sozialverbänden und karitativen Vereinen eingesetzt werden.