Schmid: Wir sorgen für mehr bezahlbaren Wohnraum

Veröffentlicht am 22.01.2015 in Landespolitik

Im Jahr 2014 sind Kredite und Zuschüsse in Höhe von 415,7 Millionen Euro durch die L-Bank ausgegeben worden. Damit wurden durch die Landeswohnraumförderungsprogramme der Neubau und die Modernisierung von insgesamt 6343 Wohneinheiten unterstützt. „Die Nachfrage nach der Förderung ist im vergangenen Jahr deutlich angestiegen“, sagte Wirtschaftsminister Nils Schmid heute in Stuttgart. „Davon profitieren Mieterinnen und Mieter ebenso wie Familien mit Kindern im Eigenheim. Die Programme verhelfen ihnen zu einem gesicherten Zuhause.“

Im Laufe des Jahres 2014 wurde der Bau und Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum (1288 Einheiten) mit Krediten und Zuschüssen in Höhe von 264,7 Millionen Euro gefördert. Damit blieb das Fördervolumen im Bereich der Eigentumsförderung im Vergleich zum Jahr 2013 nahezu stabil.

Modernisierung von Mietwohnungen

Deutlich zugenommen hat das Interesse an der Förderung für den Neubau und die Modernisierung von Mietwohnungen. 132,6 Millionen Euro wurden 2014 bei der L-Bank beantragt, mehr als 650 Wohnungen sollen damit errichtet und über 1400 Wohnungen modernisiert werden. Bei der Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften wurden 2014 mit einem Kreditvolumen von 18,4 Millionen Euro 2988 Wohneinheiten gefördert.

Mieten bezahlbar halten

„Wir sorgen für mehr bezahlbaren Wohnraum, wir sichern den Bestand an Wohnungen und wir setzen alles daran, Mieten bezahlbar zu halten“, sagte der Minister. „Die Förderprogramme sind dabei immens wichtig.“ Er wies darauf hin, dass die Mittel für die Wohnraumförderung für die Jahre 2015 und 2016 noch einmal erhöht wurden. Sie betragen nun jeweils 75 Millionen Euro; 2013 und 2014 waren es 63 Millionen Euro, in der vorangegangenen Legislaturperiode lag das Volumen noch bei 48 Millionen.

Zudem seien die Förderbestimmungen weiter optimiert worden. „Wohnungsmangel können Bund, Land, Kommunen und die Wohnungswirtschaft nur gemeinsam beseitigen“, so Schmid. „Seit 2011 wurden im Land wie zuletzt auch auf Bundesebene wichtige Impulse gesetzt.“

Wohnungspolitischer Schwerpunkt

Zum wohnungspolitischen Schwerpunkt der Landesregierung gehören neben der Förderung von Wohnraum auch zwei wohnungspolitische Maßnahmenpakete.

Das erste Maßnahmenpaket wurde im Jahr 2013 umgesetzt. Es erweiterte die Möglichkeiten für Städte und Gemeinden, ihre Wohnungsmärkte sozialer zu gestalten. Zum einen sind Städte und Gemeinden mit Wohnungsmangel seither ermächtigt, ein Zweckentfremdungsverbot zu erlassen. Damit können Wohnungen nur mit Genehmigung der Gemeinde in andere Zwecke als Wohnen überführt werden.

Zum anderen wurde eine Umwandlungsverordnung erlassen. Sie schafft den rechtlichen Rahmen, damit Gemeinden bei Umwandlungsspekulationen der Verdrängung von Mietern entgegenwirken können.

Das zweite wohnungspolitische Maßnahmenpaket wird derzeit vorbereitet. Es wird die Mietpreisbremse bei Wiedervermietungen und die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen im Bestand umfassen.

 

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