Kein Lieferkettengesetz light – Parlamentsposition zum Europäischen Lieferkettengesetz steht

Veröffentlicht am 01.06.2023 in Europa
Bild eines Containerterminals in einem Hafen mit der Aufschrift: "Kein Lieferkettengesetz light! Parlamentsposition zum EU-Lieferkettengesetz steht"

Das Europäische Parlament hat sich heute für ein wirksames europäisches Lieferkettengesetz ausgesprochen. Zukünftig sollen Unternehmen nach Willen des Parlaments Verantwortung für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschädigungen entlang ihrer globalen Lieferketten übernehmen.  

 

Andreas Stoch MdL, Landesvorsitzender der SPD Baden-Württemberg und Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion:
„Die heute in Brüssel erzielte Einigung im Parlament ist eine gute Nachricht für Baden-Württemberg. Zahlreiche baden-württembergische Unternehmen setzen schon lange nachhaltige Unternehmensstrategien um, die die gesamte Wertschöpfungskette im Blick haben. Wenn künftig alle Unternehmen in Europa gleiche Standards einhalten müssen, schaffen wir Wettbewerbsgleichheit im Binnenmarkt. Gerade solche Unternehmen, die internationale Standards bereits umsetzen, haben so einen deutlichen Wettbewerbsvorteil. Die Europäische Union stellt damit entscheidende Weichen, denn: Wer ordentlich wirtschaftet, darf dadurch nicht benachteiligt werden. Das Europäische Lieferkettengesetz bedeutet daher sowohl eine Verbesserung von Arbeits- und Produktionsbedingungen im Ausland und gleichzeitig eine Stärkung unserer Anreizstrukturen und des Qualitätsstandorts Europa.  Dasselbe gilt auch für Baden-Württemberg als einer der sogenannten vier Motoren unseres Kontinents.“ 

Prof. Dr. René Repasi MdEP, Berichterstatter für die Stellungnahme des Wirtschaftsausschusses im Europäischen Parlament, Mitverhandler für das Europäische Lieferkettengesetz: 

„Wir haben heute einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu einem durchsetzungsstarken EU-Lieferkettengesetz erreicht. Der unter sozialdemokratischer Verhandlungsführung ausgehandelte Kompromiss sieht Sorgfaltspflichten für Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette und eine Haftungsregel für Verstöße gegen diese Sorgfaltspflichten vor. Mir persönlich ist besonders wichtig: Auch der Finanzsektor als die wirkungsmächtigste Kraft bei der Durchsetzung von Handlungspflichten für Unternehmen zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt ist einbezogen. Das ist ein großer Schritt hin zum ökologischen Umbau unserer Wirtschaft. Denn: wer große Gewinne im EU-Binnenmarkt einstreicht, hat auch die Pflicht, diese Gewinne zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt weltweit einzusetzen. Wir zeigen damit, dass uns die Rechte aller Arbeiternehmerinnen und Arbeiternehmer am Herzen liegen. Konservative haben im Schulterschluss mit der rechten Seite des Hauses in letzter Minute versucht, das Gesetz deutlich abzuschwächen. Dabei ging es ihnen vor allem darum, Chaos zu stiften. Dafür war man sich erneut nicht zu schade, Mehrheiten mit Nationalisten und Rechtsextremen zu suchen, um so aus einem ambitionierten Lieferkettengesetz einen ausgehöhlten und damit bedeutungslosen Papiertiger zu machen.“ 

 

Katja Mast MdB, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion: 

„Menschenrechtsverletzungen dürfen nicht am eigenen Werkstor vergessen werden. Das haben wir als Sozialdemokrat:innen bereits bei den Verhandlungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) deutlich gemacht. Ich finde: Die Vorarbeit hat sich gelohnt. Eine Umsetzung des EU-Lieferkettengesetzes kann so gut wie nahtlos erfolgen. Darüber hinaus war es wichtig, dass Deutschland als größter EU-Mitgliedstaat ein ernsthaftes Interesse an der gesetzlichen Regulierung von Lieferketten zeigt, um ein positives Signal nach Europa zu senden – als politischen Referenzrahmen im europäischen Gesetzgebungsprozess. Das EU-Lieferkettengesetz ist somit das konsequente Weiterdenken unserer Bemühungen in der Bundesrepublik und schafft neue Möglichkeiten, Kinder- und Zwangsarbeit die rote Karte zu zeigen. Es setzt genau dort an, wo es sinnvoll ist: bei den großen Unternehmen im Land, die viel Verantwortung tragen und ebenso die Kapazitäten haben, um ihre Lieferketten vollumfänglich zu überprüfen. Positiv hervorzuheben ist im Lichte von Katastrophen wie dem Einsturz der Textilfabrik Rana Plaza insbesondere die Möglichkeit der zivilrechtlichen Haftung. Diese sorgt für noch mehr Verbindlichkeit und gerechte Verfahren." 

Die Bundestagsabgeordnete aus Pforzheim hatte das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) innerhalb der Großen Koalition mitverhandelt. 

Im nächsten Schritt müssen sich nun Parlament und die Mitgliedsstaaten im sog. Trilog auf eine gemeinsame Position einigen. Dann haben die Mitgliedsstaaten voraussichtlich zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

 

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