Inklusion: Landeskabinett bringt Gesetzentwurf auf den Weg

Veröffentlicht am 24.02.2015 in Landespolitik

Das Landeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Inklusion auf den Weg gebracht. Mit dieser Schulgesetzänderung wird Eltern von Kindern mit Behinderung zukünftig eine Wahlmöglichkeit gegeben, ob ihr Kind eine allgemeine oder eine Sonderschule besuchen soll.

Mit der Gesetzesänderung wird die bisherige Pflicht zum Besuch einer Sonderschule entfallen. In das Schulgesetz aufgenommen werden soll, dass gemeinsamer Unterricht auch dann möglich ist, wenn der junge Mensch das Ziel des jeweiligen Bildungsgangs nicht erreichen kann (zieldifferenter Unterricht).

„Wir wollen, dass Eltern von Kindern mit Behinderung sich zwischen qualitativ vergleichbaren Angeboten entscheiden können. Wir stellen deshalb sicher, dass ein hohes Niveau sonderpädagogischer Angebote an allgemeinen Schulen geschaffen und an Sonderschulen erhalten wird“, sagte Kultusminister Andreas Stoch.

Das Kultusministerium geht davon aus, das für die Umsetzung der Inklusion bis zum Schuljahr 2022/23 insgesamt 1350 neue Lehrerstellen nötig sind, die jährlich rund 97 Millionen Euro kosten. Finanziert werden diese Stellen aus dem Landeshaushalt.

Zudem übernimmt das Land im Endausbau bis zu 30 Millionen Euro im Schuljahr für Schulassistenten, Schülerbeförderung und mögliche Umbauten an den Schulen. Darauf hatten sich das Land und die Kommunen als Schulträger geeinigt.

„Die Umsetzung der Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Vereinbarung macht deutlich, dass Land und Kommunen gemeinsam daran arbeiten, sie zu einem Erfolg zu führen“, erklärten dazu Andreas Stoch sowie unser Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid.

Das Konzept der Landesregierung sieht vor, dass allgemeine Schulen, die auch Kinder mit einem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf als ihre eigenen Schüler aufnehmen, durch Sonderpädagogen bei der sonderpädagogischen Förderung dieser Kinder unterstützt werden.

„Hierdurch werden sich neue Formen der Zusammenarbeit in den Kollegien ergeben“, betonte Minister Stoch. „Inklusion ist eine pädagogische Aufgabe aller Schularten und aller Schulen.“ Das Kultusministerium gehe daher von einem Mehrbedarf an Lehrkräften bis zum Schuljahr 2022/2023 von insgesamt 1.353 Stellen aus.

Im vergangenen Schuljahr 2013/2014 besuchten laut amtlicher Schulstatistik:

  • rund 20.300 junge Menschen mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Beratungs- und Unterstützungsangebot eine allgemeine Schule
  • und rund 3.300 Schülerinnen und Schüler in der Organisationsform Außenklassen (insgesamt 650 Klassen) eine allgemeine Schule.

Folgende Angaben des Statistischen Landesamts aus dem laufenden Schuljahr 2014/2015 liegen dem Kultusministerium bereits vor:

  • Rund 1.400 Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot besuchen eine Gemeinschaftsschule.
  • Zusätzlich lernen rund 2.000 Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot in den Schwerpunktregionen in inklusiven Bildungsangeboten.

Die Änderung des Schulgesetzes dient der weiteren Verwirklichung der Ziele des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention).

 

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