Gutachten schlägt Aufnahme der Schuldenbremse in die Landesverfassung vor

Veröffentlicht am 31.05.2012 in Landespolitik

Minister Dr. Nils Schmid: "Strukturelle Nullverschuldung und Einhaltung der grundgesetzlich vorgeschriebenen Schuldenbremse ist zentrales Ziel der Haushaltspolitik in Baden-Württemberg "

"Die strukturelle Nullverschuldung und damit die Einhaltung der grundgesetzlich vorgeschriebenen Schuldenbremse ist das zentrale Ziel der Haushaltspolitik in Baden-Württemberg. Das von der Landesregierung in Auftrag gegebene Gutachten bei der Hertie School of Governance zeigt auf, dass die landesrechtlichen Bestimmungen angepasst werden müssen, um das Ziel der strukturellen Nullverschuldung bis 2020 zu erreichen. 

Insbesondere soll die Schuldenbremse in der Landesverfassung verankert werden. Dafür brauchen wir eine verfassungsändernde Mehrheit. Ich bin zuversichtlich, dass sich alle Fraktionen im Landtag der ihnen zukommenden Verantwortung stellen werden. Nicht umsonst haben wir die Bildung einer fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe angeregt. Diese kann nach Vorlage des Gutachtens nunmehr ihre Arbeit aufnehmen.", sagte Minister für Finanzen und Wirtschaft Dr. Nils Schmid am Donnerstag (31. Mai 2012) in Stuttgart.

 
Die derzeitige Regelung in der Landeshaushaltsordnung setze Anreize für Einmaleffekte und kurzfristige Einsparungen, beispielsweise die Kürzung von Investitionen. Das sei ökonomisch unsinnig und laufe der Zielstellung des Grundgesetzes entgegen, erläuterte Schmid. "Wir müssen den Fokus auf den Abbau
 
struktureller Ausgabenverpflichtungen legen und dazu die Verpflichtung zum stufenweisen Defizitabbau bis 2020 in der Landesverfassung festschreiben." Da- durch werde für die Landesregierung und den Landtag ein deutlich höherer Ver- pflichtungsgrad erreicht. Mit der sich ergebenden Klagemöglichkeiten beim Staatsgerichtshof werde zudem das Parlament in seinen Rechten gestärkt.
 
"Der Landesgesetzgeber ist aufgrund des hohen Ranges der Schuldenbremse des Grundgesetzes nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, seine Landesvorschriften entsprechend anzupassen. Damit würde sich Baden- Württemberg auf einen eindeutigen und transparenten Abbaupfad begeben und die unumgängliche Haushaltsdisziplin rechtlich absichern." sagte Minister Dr. Schmid abschließend.
 

Das Gutachten kann unter folgendem Link eingesehen werden:

http://www.mfw.baden-wuerttemberg.de/sixcms/detail.php/285406

 

 

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