Gemeinsame Erklärung zur Reform des Länderfinanzausgleichs: „Verhandeln statt polemisieren!“

Veröffentlicht am 03.02.2013 in Bundespolitik

Baden-Württemberg, Bayern und Hessen sind Nettozahler im Länderfinanzausgleich. In Baden-Württemberg ist die SPD bereits an der Regierung beteiligt, in Bayern und Hessen strebt sie dies an. Einigkeit besteht zwischen den drei SPD-Landesvorsitzenden Nils Schmid, Florian Pronold und Thorsten Schäfer-Gümbel über den Reformbedarf beim Länderfinanzausgleich und der Ablehnung der angekündigten Klage der schwarz-gelben Regierungen von Bayern und Hessen.

I. Schwarz-Gelb klagt gegen sich selbst

Politisch soll die Klage das eigene Versagen der schwarz-gelben Landesregierungen in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen verdecken. Den zu beklagenden LFA von 2001 haben federführend die CDU/CSU-Ministerpräsidenten Teufel, Stoiber und Koch ausgehandelt, beschlossen und bejubelt. Die Klage ist in Wahrheit eine Klage gegen sich selbst und ein Eingeständnis des eigenen politischen Versagens.

Die wiederholten Ankündigungen sind als Wahlkampfinszenierung leicht durchschaubar. Die Einreichung der Klage wird von den schwarz-gelben Landesregierungen erkennbar so heraus gezögert, damit vor den Landtagswahlen in Hessen und Bayern nicht einmal mehr eine mündliche Verhandlung vor dem Verfassungsgericht erfolgen wird. Die Klage soll auch verdecken, dass weder die schwarz-gelben Landesregierungen noch die derzeitigen Regierungsparteien in Bayern und Hessen ein konkretes Konzept zur Reform des Länderfinanzausgleichs vorgelegt haben. Auch die am Freitag öffentlich gewordenen Vorschläge sind kein konkretes Konzept, sondern aufgewärmte Versatzstücke der letzten Jahre, die sich nicht umsetzen lassen.

II. Reform des Länderfinanzausgleichs notwendig – Ausgleichszahlungen begrenzen!

Die SPD in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen haben mehrfach Korrekturbedarf an den jetzigen Regelungen des Länderfinanzausgleichs i.e.S. angemahnt und in Parlamentsanträgen zum Ausdruck gebracht. Wir streben eine umgehende Überarbeitung der bisherigen Regelungen an mit dem Ziel, den Ausgleich zwischen Geber- und Nehmerländern neu zu justieren und dabei die Ausgleichszahlungen von Baden-Württemberg, Bayern und Hessen zu begrenzen.

1. Bessere Anreiz-Strukturen für Geber- wie Nehmer-Länder

Wir sind der Überzeugung, dass der Anreiz für die Gewinnung zusätzlicher Steuereinnahmen sowohl für Geber- wie für Nehmerländer durch den derzeitigen Ausgleichsmechanismus zu gering ist.  Höhere Steuereinnahmen eines Geberlandes fließen überproportional in den Ausgleich, höhere Steuereinnahmen eines Nehmerlandes reduzieren dessen Einnahmen aus dem Finanzausgleich. Es gibt also für beide Seiten einen unzureichenden Ansporn,  Anstrengungen zur Erhöhung der staatlichen Einnahmen zu unternehmen, etwa durch mehr Personal bei Betriebs- und Umsatzsteuersonderprüfungen sowie der Steuerfahndung.

Wir halten eine Weiterentwicklung des Prämienmodells sinnvoll, um Länder mit überproportionalen Steuerzuwächsen zu stärken. Korrekturen sind auch deshalb notwendig, um mehr Steuergerechtigkeit zu erreichen. Deshalb fordern wir eine Anrechnung der Aufwendungen für die Personalkosten der Steuerbehörden.

2. Föderalismuskommission III

Die sozialdemokratischen Landtagsfraktionen in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen fordern die Einsetzung einer Föderalismus-Kommission III, um die vielen offenen Fragen, die mit dem gleichzeitigen Auslaufen des Solidarpaktes II und des Länderfinanzausgleichs zum 31.12.2019 verbunden sind, zu klären. Schwerpunkte sind für uns neben der Verbesserung des Länderfinanzausgleichs (s.o.):

  • eine engere Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung
  • Möglichkeiten der Unterstützung des Bundes für Bildung und Wissenschaft
  • eine Altschuldenregelung für Bund und Bundesländer
  • eine Verbreiterung der Kommunalfinanzen

Klar ist: Wer die Schuldenbremse ernst nimmt, wie sie das Grundgesetz ab 2020 für alle Bundesländer verbindlich vorschreibt, und zugleich am Grundsatz der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse festhält, braucht einen gerechten Ausgleich zwischen Bund und Ländern sowie zwischen den einzelnen Bundesländern. Strukturhilfen müssen dorthin gelangen, wo die Probleme sind – unabhängig davon, ob es ein Land im Osten oder Westen betrifft.

III. Verhandeln statt polemisieren – Klage ist risikoreich

Anstatt konkrete Vorschläge für eine Neuordnung des LFA vorzulegen, haben die Landesregierungen von Bayern und Hessen aus wahltaktischer Motivation gegen Nehmerländer polemisiert. Damit haben sie Verhandlungen erschwert und Lösungswege verschüttet.

1. Unabhängig davon, wie eine etwaige Klage vor dem Bundesverfassungsgerecht ausgeht, bedürfen Änderungen im Länderfinanzausgleich der Zustimmung der Ländermehrheit sowie des Deutschen Bundestages.  Änderungen im Länderfinanzausgleich gelingen nur durch politische Verhandlungen, nicht durch Entscheidungen des Verfassungsgerichts.

2. Gerade der jetzt kritisierte LFA i.e.S. ist nach Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts verhandelt und beschlossen worden. Das macht deutlich, dass die Erwartungen an grundlegende Änderungen des LFA aufgrund einer Verfassungsgerichtsentscheidung zugunsten der Geberländer nicht berechtigt sind.  Die Entstehungsgeschichte  des jetzigen Länderfinanzausgleichs zeigt das genaue Gegenteil.

3. Auch wenn die Klage selbst im Erfolgsfall nicht zu einer besseren Verhandlungsposition der Geberländer führt, besteht doch umgekehrt die Gefahr, dass durch eine Abweisung der Klage die Verhandlungsposition von Baden-Württemberg, Bayern und Hessen erheblich geschwächt wird.

4. Die Klage könnte sogar zum Bumerang für die Geberländer werden,  wenn das Bundesverfassungsgericht die vollständige Einbeziehung der kommunalen Steuereinnahmen statt bisher nur 64 Prozent in die Berechnung der Finanzkraft für angemessen erachtet. Anerkannte Finanzverfassungsrechtler warnen deshalb vor der Klage, weil dies nicht zu niedrigeren, sondern zu höheren Zahlungen von Baden-Württemberg, Bayern und Hessen und führen würde.

Dr. Nils Schmid, MdL
Florian Pronold, MdB
Thorsten Schäfer-Gümbel, MdL

 

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