Stellungnahme zum Haushaltsplan für das Jahr 2016

Haushaltsrede der SPD-Fraktion im Gemeinderat der Stadt Weingarten
            Udo Mann, Doris Spieß, Birgit Ewert und Hülya Gürses

Sehr geehrte Damen und Herren,
am morgigen Dienstag, am 2. Februar, feierten unsere Vorfahren, die Kelten, den „Imbolc“, den sogenannten Kreuzvierteltag. Ab jetzt werden die Tage deutlich heller - die katholische Kirche hat daraus den Feiertag Mariä Lichtmess entwickelt.

Wir wollen etwas davon übernehmen und trotz der schwierigen politischen Lage mit Zuversicht, Mut und Entschlossenheit an die kommunale Arbeit im Haushaltsjahr 2016 herangehen.

Welche Erwartungen haben dabei die Bürger an Stadtverwaltung und Gemeinderat?

  • Die Zukunftsfähigkeit der Stadt muss unter den gegebenen Umständen erhalten und weiterentwickelt werden. STEP 2020 zeigt dazu Richtung und Perspektiven auf.
  • Bürgernähe, Mitnahme und Beteiligung an den erforderlichen Entscheidungen sind unbedingt erforderlich.
  • Die Haushaltskonsolidierung und der Sparkurs müssen weitergeführt werden.
  • Um gute Leistungen in der Stadtverwaltung zu erbringen, muss die Stadt ihre Arbeitgeberattraktivität erhalten.

Der Haushaltsplan bietet dafür eine Grundlage. Als solide und nachhaltig kann die Weingartener Haushaltssituation derzeit jedoch leider noch nicht bewertet werden. Was will die SPD-Fraktion erreichen?

  • Die weit über dem Landesdurchschnitt liegende pro-Kopf-Verschuldung muss bis 2020 geplant und gezielt auf den Landesdurchschnitt zurückgeführt werden. Denn Schulden und Zinsen zu tragen ist auf Dauer falsch. Dies ist zu schaffen und wir wollen auch Vorschläge und Anträge stellen, wie dies zu schaffen ist.
  • Der Schuldenberg aus der Krise des Krankenhauses 14-Nothelfer wurde in wenigen Jahren - zugegeben unter erheblichem Einsatz von Vermögenswerten, insbesondere durch Grundstücksverkäufe - abgetragen.
  • Im Haushaltsplan ist eine Rücklagenzuführung von 2,156 Millionen Euro geplant.
  • Eine minimale Entschuldung von 115.000 Euro ist zwar vorgesehen; dies entspricht jedoch gerade mal einem halben Promille (!) des jährlichen Haushaltsvolumens
  • Auch die Haushaltsstrukturkommission hat nur einen kleinen Beitrag geleistet: 150 000 Euro können eingespart werden.
  • Bei der ausgezeichneten Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen von derzeit nahe 15 Millionen Euro wäre mehr zu schaffen. Ich erinnere daran, dass wir auch schon Jahre mit nur 6 bis 7 Millionen Euro Gewerbesteuer hatten.

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verändern sich derzeit nicht unerheblich in Richtung eines Konjunkturabschwungs. Hieraus resultiert für uns: es muss einerseits weiter gespart, aber andererseits sollten die Einnahmen soweit als möglich verbessert werden; auch müssen die Strukturen im „Konzern Stadt Weingarten“ dringend optimiert werden.

Die weit unterdurchschnittlichen Investitionen in die städtische Infrastruktur können zudem auf Dauer nicht ohne Folgen bleiben. Eine Investitionsrate von 179 Euro pro Einwohner und Jahr ist viel zu wenig! Bitte beachten Sie, dass hier die Stadt Biberach 1.413 Euro pro Einwohner und Jahr investiert.

Die Folgen sind bereits jetzt dramatisch zu erkennen. Wir mussten bei der Vorlage des Energieberichtes Energieverluste in erheblichem Umfang durch geborstene Leitungen zur Kenntnis nehmen. Ein weiter so, kann es folglich nicht geben!

Einsparungsmöglichkeiten

Der Verlust der Stadtwerke mit 1,336 Millionen Euro in 2016 ist erheblich. Das Ergebnis der Betriebsanalyse durch den externen Berater GMF werden wir aufmerksam lesen. - Die Bädersituation gerät bei der Prüfung sicher auch in den Focus. Gleiches gilt für die betrieblichen Zahlen des Kultur- und Kongresszentrums mit einem Zuschussbedarf von 1,063 Millionen Euro in 2016. Seit Jahren fordern wir hier eine Deckelung des Abmangels auf maximal 1 Million Euro im Jahr.

Wir fragen uns weiter, ob die Dienstleistungen des Bauhofs in vorhandener Art und Umfang weiter erhalten werden können. Das Dienstleistungsangebot - auch für die reiche Festkultur der Stadt - ist auf den Prüfstand zu nehmen. Die Verwaltung hat dies ebenfalls erkannt und die Stelle eines Projektmanagers für die Arbeitsablauf- optimierung, befristet auf 3 Jahre, ausgeschrieben. Ich frage jedoch, kann dies die Leitung des Bauhofs nicht mit eigener Kompetenz bearbeiten? Der Gemeinderat hat dazu die Vorgaben zu leisten.

Sorgfältig studiert habe ich auch noch den aktuellen Verwaltungsbericht. Das stetig wachsende Leistungsangebot ist komplex und umfangreich und kann gerade noch gestemmt werden. Aus dem Bericht geht auch hervor, dass es ein weiter wie gehabt, nur durch mehr Personal oder durch Leistungsabbau gibt. Hier raten wir dringend zum Leistungsabbau an den geeigneten Stellen. (Suffizienz)

Pflichtaufgaben müssen erfüllt werden, dass übrige Leistungsspektrum muss bewertet werden. Letztlich hat auch hier wieder der Gemeinderat zu entscheiden, wie groß der Personaleinsatz sein kann. Die Steigerung des Haushaltsansatzes für das Personal in Höhe von 9,44 % bitte ich nochmals dringend, unter vorgenannten Gründen, zu überdenken. Die Rückdelegation der Abfallwirtschaft an den Landkreis Ravensburg setzt doch sicher auch Kräfte frei.

Einnahmeverbesserungen und Anträge

Zur Einnahmeverbesserung kamen schon bisher aus unserer Fraktion mehrfach konstruktive und lukrative Vorschläge, ich erinnere an die erfolgte Anhebung der Vergnügungssteuer, die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer sowie die Parkraumbewirtschaftung.

Zur Einnahmeverbesserung des Haushalts 2016 stellen wir folgenden Antrag:

  • Zur Erzielung zusätzlicher Einnahmen wird eine Sondernutzungssatzung erlassen.
    Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, dem Gemeinderat einen Entwurf zum Erlass einer Sondernutzungssatzung vorzulegen. (Begründung siehe unten)   

Wegen der knappen Haushaltsmittel und kleinen Gemarkungsfläche, tragen wir für ein gesundes Klima besondere Verantwortung. Hierzu stellen wir folgende ökologischen Anträge, mit denen auch öffentliche Zuschüsse zu gewinnen wären:

  • Antrag zum Weingartner Wald (Begründung siehe unten)
     
  • Antrag zum NaBu-Projekt “Natur nah dran” (Begründung siehe unten)

Schließlich noch, zusammen mit der Fraktion der FWW, ein kultureller Antrag:

  • Antrag zur Aufnahme verschiedener kultureller Stätten, Ereignisse und Traditionen in die UNESCO-Liste des Weltkulturerbes.
    Haushaltsmittel von 20.000 € sind dazu einzustellen (Begründung siehe unten)

Der in der 5-jährigen Finanzplanung benannte zusätzliche Brunnen auf demMünsterplatz und der Hebelift im Hallenbad haben für uns derzeit keine Priorität.

Die Verwendung der für die Anschlussunterbringung der Flüchtlinge beantragten Mittel von 2 Millionen Euro sind notwendig und werden von unserer Fraktion mitgetragen. Gleiches gilt für die Verwendung der Mittel von 3 Millionen Euro, die für die baulichen Verbesserungen der Schulen beantragt sind.

Die vorgenannten Aufgaben machen das Einsparen - die Suffizienz - von in der Vergangenheit angewachsenen, überbordenden Aufgaben nötig. Der Gemeinderat als Hauptorgan der Stadt sollte dazu zusammen mit dem Oberbürgermeister und der Verwaltungspitze die nötige Gestaltungskraft aufbringen.

Beim Oberbürgermeister Ewald, Herrn BM Geiger, den Dezernenten, Amtsleitern und den Mitarbeitern bedanken wir uns für die Zusammenarbeit und die geleistete Arbeit.

Weingarten, den 31. Januar 2016

Udo Mann, Vorsitzender der SPD-Gemeinderatsfraktion

Begründung der SPD-Anträge zum Haushalt 2016

 

zum Antrag: Aufnahme Weingartens in das UNESCO- Weltkulturerbe:

Die Stadt Weingarten soll einen Antrag zur Aufnahme verschiedener kultureller Stätten, Ereignisse und Traditionen in Weingarten in die UNESCO-Liste des Welterbes stellen. Dafür wird ein Betrag von 20 T € in den Haushalt für das Jahr 2016 eingestellt. 

Begründung:

Weingarten verfügt mit der Basilika, den weiteren klösterlichen Bauten, mit der einzigartigen Gablerorgel, der Welfengruft, mit dem traditionsreichen Bluttritt, dem historischen Bewässerungssystem des stillen Baches und anderem über herausragende Stätten und Traditionen des deutschen, europäischen und Welt- Kulturerbes. Zu dem Themenkreis gehört besonders auch die Tatsache, dass im Zusammenhang mit dem „Aufstand des gemeinen Mannes“ zu Beginn des 16. Jahrhunderts in Weingarten (1525) ein bedeutender Vertrag (Weingartner Vertrag) geschlossen wurde. In den Forderungen des „Gemeinen Mannes“ (12 Artikel) waren Ideen enthalten, die historisch als die erste Erklärung von Menschen- und Freiheitsrechten in Europa anzusehen ist. Die Ideen dieser Bewegung haben Eingang in die amerikanische Unabhängigkeitserklärung (1776), die Französische Revolution (1789/1799) und in die allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948) gefunden. Sie sind zudem Bestandteil unseres Grundgesetzes.   

Es sollte ein Versuch unternommen werden, die Gesamtheit dieses Kulturerbes in die Liste des Weltkulturerbes der UNESCO aufzunehmen. Dazu ist es zunächst erforderlich, dass diese Kulturstätten und Kulturereignisse in die deutsche Tentativliste (Vorschlagsliste) aufgenommen werden. Die deutsche Liste wird von der Kultusministerkonferenz (KMK) aufgestellt.

Im Verfahren sollte zunächst abgeklärt werden, ob nach den bisherigen Erfahrungen und angewendeten Maßstäben ein Antrag aus Weingarten erfolgreich betrieben werden kann und was an kulturellen Stätten, Ereignissen, Ideen und Traditionen in ein konkretes Antragsverfahren einbezogen werden sollte. Auf der Grundlage dieser Überlegungen, kann dann der formelle Antrag im Benehmen mit dem Gemeinderat eingereicht werden. Die Antragskonkretisierung sollte im Laufe des Jahres 2016 erfolgen.

 

zum Antrag: Einführung von Sondernutzungsgebühren

Zur Erzielung zusätzlicher Einnahmen wird eine Sondernutzungssatzung erlassen. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, dem Gemeinderat einen Entwurf zum Erlass einer Sondernutzungssatzung vorzulegen.

Begründung:

Die Stadtverwaltung hat angesichts der angespannten Haushaltslage bereits vor Jahren einen ganzen Katalog von Maßnahmen vorgeschlagen, zusätzliche Einnahmen zu erschließen. Die Maßnahmen sind bis auf eine alle umgesetzt worden. Lediglich vom Erlass einer Sondernutzungssatzung ist abgesehen worden. Angeblich stünden „Aufwand“ und „Ertrag“ in keinem angemessenen Verhältnis.

Alle anderen auch nur halbwegs vergleichbaren Gemeinden der Region haben jedoch eine Sondernutzungssatzung erlassen. z.B.: Ravensburg, Baienfurt, Aulendorf, Bad Waldsee, Wangen, Leutkirch, Tettnang, Isny. Ebenso auch alle vergleichbaren Gemeinden der Nachbarlandkreise. Wenn die Argumentation der angeblich nicht vorhandenen Verhältnismäßigkeit von Aufwand und Ertrag stimmen würde, würde dies ja bedeuten, dass alle anderen Städte und Gemeinden unwirtschaftlich bzw. unverhältnismäßig handeln würden. Dies ist jedoch nicht der Fall. Die Stadtverwaltung hat die angeblichen Kosten offensichtlich zu hoch veranschlagt. Eine Sondernutzungssatzung wird auch uns einen Beitrag zur Verbesserung der Haushaltssituation erbringen.

Auch wäre eine Staffelung der entsprechenden Gebührensätze (kleine Einzelhändler – Gastronomie u.a.) sinnvoll und möglich.

Eine Gemeinde mit einer derartig angespannten Haushaltslage kann es sich nicht leisten, als einzige der ganzen Region auf diese Einnahmen zu verzichten.

Auf die Verpflichtung der Stadt und des Gemeinderates, übliche und mögliche Einnahmequellen zum Wohle der Stadt zu nutzen, wird hingewiesen.

 

zum Antrag:  Nutzung des Weingartener Waldes:

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert ein Konzept zur weiteren Nutzung des Waldes auf Weingartener Gemarkung vorzulegen. Es soll eine naturnahe Nutzung des Waldes unter Berücksichtigung der Naherholung und der Aufwertung des Waldes hinsichtlich der Generierung von Ökopunkten entwickelt werden.

Begründung:

Weingarten hat eine der kleinsten Gemarkungsflächen von Baden-Württemberg. Da mehr als die Hälfte bereits von Siedlungs- und Verkehrsflächen eingenommen wird (Statistisches Bundesamt 2013) verbleiben nur wenige Freiflächen. Ein Teil dieser Flächen ist mit Wald bestanden: Dieser findet sich hauptsächlich im Bereich Nessenreben, Stiller Bach, Jägerhölzle, Bockstall, Brunnenstubenhölzle, Lindenberg und Reutebühl/ Haslach.

Der Wald wird als Wirtschaftswald intensiv genutzt. Die Waldgebiete in Weingarten dienen aber auch anderen, vielfältigen Funktionen: Erholungswald, Trimmpfad, Spaziergänge, Grillplatz mit Grillhütte, Wanderwege, Radnutzung, Bikeanlage, Flow-Country-Trail, Waldlehrpfad, Jakobsweg etc. und werden von der Bevölkerung intensiv genutzt. Die Funktionsvielfalt ist aber durch die wachsende Holzentnahme und
-nutzung gefährdet.

Im den vergangenen Wintern wurde in Weingarten intensiv Holz aus dem Wald entnommen. Bei den Einschlagmaßnahmen handelt es sich um mehr als notwendige Pflegemaßnahmen zur Verkehrssicherung auf den Spazierwegen, es überwiegte deutlich die reine Nutzung des Waldes als Wirtschaftswald.

Den Einnahmen aus dem Holzverkauf stehen Ausgaben für die Fäll- und Rückearbeiten sowie für die Wiederherstellung der Waldwege gegenüber. Dies führt dazu, dass die Erlöse aus dem Holzverkauf weitgehend durch die Folgekosten aufgezehrt werden.

Die SPD-Fraktion fordert ein Umdenken bei der Waldbewirtschaftung in Weingarten. Für alle Waldgebiete auf der Gemarkung ist eine nachhaltige Waldbewirtschaftung anzustreben, die sich gut mit der Naherholung vereinbaren lässt. Diese sollte eine differenzierte Nutzung der Waldfläche unter dem Vorrang des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen beinhalten.

 

zum Antrag:  Nabu-Projekt  "Natur nah dran"

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, einen Antrag auf Aufnahme in das Programm „Natur nah dran“ zu stellen. Es handelt sich dabei um ein Projekt des NABU Baden-Württemberg zur Förderung der biologischen Vielfalt im Siedlungsraum. Zehn ausgewählte Kommunen werden pro Jahr bei der naturnahen Umgestaltung ihrer Grünflächen im Siedlungsraum mit Rat und Tat unterstützt und mit je 15.000 Euro gefördert.

Begründung:

Das Land Baden-Württemberg hat 2013 eine ambitionierte Naturschutzstrategie verabschiedet. Darin ist unter anderem das Ziel festgeschrieben, die biologische Vielfalt in den Kommunen zu fördern. In diesem Rahmen hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR), unterstützt durch die Nachhaltigkeitsstrategie Baden-Württemberg, zusammen mit dem NABU-Landesverband im Herbst 2015 das Projekt „Natur nah dran“ gestartet. Dabei spielen die Kommunen eine Schlüsselrolle. Die sichtbaren Erfolge von „Natur nah dran“ sollen ein Signal setzen und zum Mitmachen animieren: Jede Gemeinde kann ihren Beitrag zur Erhaltung unserer natürlichen Lebensgrundlagen leisten und in Sachen Biodiversität eine Vorreiterrolle übernehmen.

Daher kann auch jede Kommune bei „Natur nah dran“ mitmachen. Die Stadt Weingarten kann sich mit konkreten Flächen bewerben, beispielsweise Grünanlagen im Bereich öffentlicher Liegenschaften, Begleitgrün an Wegen und Straßen, Parkanlagen oder Brachflächen. In unserem Grünraumkonzept finden sich ja genügend geeignete und hervorragend dokumentierte Flächen.

Die Förderung umfasst die folgenden Module.

  • Schulung:
    Der NABU veranstaltet eine Schulung mit Exkursion zu bereits umgestalteten Flächen für die kommunalen Bediensteten der ausgewählten Kommunen.
  • Planung:
    Nach den Schulungen fertigen die Gemeinden zur Flächenumgestaltung eine detaillierte Planung an, die über das Projekt finanziert wird. Die Pläne werden von der Projektjury bewertet und ggf. im Sinne des Projektzieles optimiert.
  • Ökologische Baubegleitung:
    Den Gemeinden wird eine ökologische Baubegleitung für die Arbeiten zur Umgestaltung an bis zu fünf ausgewählten Flächen pro Gemeinde zur Seite gestellt.
  • Begleitung der Flächenentwicklung:
    Unmittelbar nach Abschluss der Maßnahme wird diese bewertet. Das Ziel ist die Förderung der Biodiversität. Falls erforderlich, werden Korrekturen vorgenommen.
  • Infotafeln:
    Jede Gemeinde erhält vom NABU gestaltete Informationstafeln, um sie an den Flächen aufzustellen.

Die Kosten für diese Module – von der Schulung und Planung bis zur Realisierung, einschließlich des Pflanzguts und des Materials für die Umgestaltungsmaßnahmen – werden mit maximal 15.000 Euro pro Gemeinde gefördert.

Neben der landesweiten Presse- und Öffentlichkeitsarbeit durch den NABU werden insbesondere die Medien in den teilnehmenden Kommunen intensiv angesprochen und über das Vorhaben informiert. So werden Bürgerinnen und Bürger einbezogen und für die Gestaltung der neuen Grünflächen gewonnen.

Es gibt also gute Gründe mitzumachen:

  • Ökonomie: Unterstützung durch die Fördermöglichkeit. Mehr Natur für weniger Geld: Naturnahe Grünflächen benötigen meist weniger Pflege- und Personalaufwand.
  • Ökologie: Die ökologische Bedeutung der Siedlungen wächst. Heimische Pflanzen sind perfekt an die örtlichen Bedingungen angepasst, Pestizide oder Düngung nicht nötig.
  • Nachhaltigkeit: Die Pflanzen können im Boden bleiben, Insekten und andere Tiere finden ein dauerhaftes Zuhause.
  • Ästhetik: Buntes Grün dient als Blickfang und bietet Raum für Erholung und Entspannung – ein Plus an Lebensqualität in der Kommune.

Durch die Änderung der Bewirtschaftungsform des Waldes auf Weingartener Gemarkung können sogar geldwerte Vorteile geschaffen werden. Nach der Ökokonto-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sind Maßnahmen im Wald, die den folgenden Verbesserungen zuzuordnen sind, auf das Ökokonto anrechenbar:

  1.             Verbesserung der Biotopqualität,
    2.         Schaffung höherwertiger Biotoptypen,
    3.         Förderung spezifischer Arten,
    4.         Wiederherstellung natürlicher Retentionsflächen,
    5.         Wiederherstellung und Verbesserung von Bodenfunktionen,
    6.         Verbesserung der Grundwassergüte.

Nicht ökokontofähig sind allerdings u. A. Maßnahmen, die ausschließlich der guten landwirtschaftlichen Praxis oder der ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung entsprechen und die einen vorhandenen Zustand von Natur und Landschaft sichern, aber keine Aufwertung des Naturhaushalts bewirken.

Die so erzielten Ökopunkte können dann dem Ökokonto der Stadt Weingarten gutgeschrieben werden und bei Planungen der Stadt, die ein Ausgleichserfordernis nach sich ziehen, für den Ausgleich nach Naturschutzgesetz verwendet werden. Sie sind sogar innerhalb der Naturräume Baden-Württembergs handelbar.

 

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