Anträge der SPD-Gemeinderatsfraktion ab 2013

02.Februar 2015
SPD-Fraktion: Hülya Gürses, Birgit Ewert, Udo Mann, Doris Spieß                          

1. Antrag zur Haushaltsberatung 2015:

  • Die vorgesehenen Kürzungen bei der Kinderbetreuung, Wegfall der Waldwichtelgruppe und Reduzierung bei der Ferienbetreuung, werden nicht vorgenommen.

Begründung: 

Vor wenigen Jahren hat sich Weingarten mit dem Prädikat „Wohlfühlstadt“ geschmückt. Dazu gehörte, dass es große Anstrengungen gab, im Bereich Kinder- und Kleinkindbetreuung gut aufgestellt zu sein. Auch mit der Einrichtung unseres Waldkindergartens, einer Waldwichtelgruppe und einem bedarfsgerechten Angebot bei der Ferienbetreuung wurden jungen Familien Anreize geboten, sich hier wohl zu fühlen.

Zurzeit werden die letzten kommunalen Flächen für die Bebauung erschlossen, auch mit der Absicht, hauptsächlich jungen Familien Anreize zu geben, sich hier anzusiedeln. Gleichzeitig sollen jetzt – trotz Mehrbedarf im Kinderbetreuungsbereich   – Kürzungen vorgenommen werden, die sich rechnerisch gemessen an den gesamten Pflichtleistungen in diesem Bereich nur gering auswirken, aber dennoch eine qualitativ markante Verschlechterung darstellen würden. Dies soll dann auch noch im Bewusstsein geschehen, dass in Weingarten der Rechtsanspruch auf Betreuung nur dadurch halbwegs erfüllt werden kann, indem vielfach auf die Nachbargemeinden (u.a. Baienfurt) und private Tagespflegeeinrichtungen verwiesen werden muss. Offensichtlich sind auch bei den Abfragen entsprechende Angebote (Waldwichtel) nicht erkennbar gewesen bzw. wurden nicht abgefragt.

Viele Kinder wachsen heute naturfern in einer technisierten Welt auf. Da ist es besonders wichtig, bereits kleine Kinder mit der Natur in Kontakt zu bringen, sie Natur spüren und erleben zu lassen. Das Angebot der Waldwichtelgruppe ist besonders wertvoll für die kindliche Entwicklung.

Solange wir gefordert sind, unser bestehendes Angebot bei Betreuung und Bildung noch weiter auszubauen, zu flexibilisieren und  attraktiver zu gestalten, dürfen wir am bestehenden und mühsam geschaffenen Angebot keine Kürzungen vornehmen.

Wenn auf andernorts übliche und selbstverständliche Einnahmen verzichtet wird (s. Antrag 2, Sondernutzung), darf nicht bei den wichtigen Leistungen für Kindern und Familien, gespart werden.

2. Februar 2015
SPD-Fraktion: Birgit Ewert, Hülya Gürses, Udo Mann, Doris Spieß

2. Antrag zur Haushaltsberatung 2015:

  • Zur Erzielung zusätzlicher Einnahmen wird eine Sondernutzungssatzung erlassen.
  • Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, dem Gemeinderat einen Entwurf zum Erlass einer Sondernutzungssatzung bis April vorzulegen.

Begründung:

Die Stadtverwaltung hat angesichts der angespannten Haushaltslage bereits vor  Jahren einen Katalog von Maßnahmen vorgeschlagen, zusätzliche Einnahmen zu erschließen. Die Maßnahmen sind damals bis auf eine alle umgesetzt worden. Lediglich vom Erlass einer Sondernutzungssatzung ist abgesehen worden. Angeblich stünden „Aufwand“ und „Ertrag“ in keinem angemessenen Verhältnis.

Alle anderen auch nur halbwegs vergleichbaren Gemeinden der Region haben jedoch eine Sondernutzungssatzung erlassen. z.B.: Ravensburg, Baienfurt, Aulendorf, Bad Waldsee, Wangen, Leutkirch, Isny. Ebenso alle vergleichbaren Gemeinden der Nachbarlandkreise. Wenn die Argumentation der angeblich nicht vorhandenen Verhältnismäßigkeit stimmen würde, würde dies ja bedeuten, dass alle anderen vergleichbaren Gemeinden unwirtschaftlich bzw. unverhältnismäßig handeln würden. Dies ist jedoch nicht der Fall. Die Stadtverwaltung hat bisher die angeblichen Verwaltungskosten, insbesondere für die Folgejahre,  offensichtlich zu hoch veranschlagt. Eine Sondernutzungssatzung würde durchaus einen Beitrag zur Verbesserung der Haushaltssituation erbringen oder zumindest Kürzungen im Sozialbereich vermeiden.

Die derzeitige Situation ist zudem nicht fair gegenüber anderen Nutzern von Gemeindeflächen. Den Marktbeschickern wird eine Gebühr abverlangt und selbst bei einem Flohmarkt haben die Aussteller für eine ein- oder zweitägige Nutzung weniger Meter Straßenrandfläche eine Gebühr zu zahlen. Dies kann und muss auch von denen verlangt werden, die bisher unentgeltlich fast ganzjährig Flächen in Anspruch nehmen.

Eine Gemeinde mit einer derartig angespannten Haushaltslage kann es sich nicht leisten, als einzige der ganzen Region auf diese Einnahmemöglichkeit zu verzichten. Da die Verwaltung nach eigenen Angaben seit Jahren an diesem Thema gearbeitet hat und zudem viele Mustersatzungen vorliegen, ist eine Terminsetzung für die Vorlage auf April realistisch.

13. Mai 2013
SPD-Fraktion: Udo Mann, Doris Spieß, Hülya Gürses, Dr. Gerd Fuchs

Erklärung zu TOP 6 der Gemeinderatssitzung am 13.05.2013

  • Sondernutzungssatzung – Fraktionsantrag der SPD

Seit vielen Jahren wurde von unserer Fraktion immer wieder beantragt, dass auch in Weingarten Sondernutzungsgebühren erhoben werden sollen. Auch in Weingarten soll ein festgelegter Beitrag erhoben werden für die Benutzung für städtische Auslageflächen für Geschäfte und Gastronomie, wie es in allen Städten und größeren Orten in der Region und darüber hinaus üblich und auch selbstverständlich ist. Gerade jetzt, nachdem sich unsere Haushaltslage drastisch verschlechtert hat, sind wir der Meinung, dass es nicht verantwortbar ist, auf diese wichtigen Einnahmen zu verzichten. Auch nachdem in allen Abgabebereichen von der Hundesteuer (100-prozentige Erhöhung) bis zu den Hausländern („..alles kommt auf den Tisch!“..Zitat Herr Buck/Kämmerer) teils sehr starke Erhöhungen vorgenommen worden sind, sind wir der Meinung, dass der völlige Verzicht auf diese Einnahmen auch gegen das Gleichbehandlungsprinzip verstößt. Zum Argument der „besonderen Situation Weingartens“ sind wir der Meinung, dass bei vielen anderen Orten auch zutreffen würde und besonders auch bezüglich der Aussengastronomie nicht gewichtig ist. Bei Verzicht auf diese übliche und wichtige Einnahmemöglichkeit stellt sich auch die Frage, ob sich angesichts unserer Verschuldung keine Probleme mit Rechnungsprüfung/Rechnungshof ergeben.

Doris Spieß

SPD-Fraktion Udo Mann, Doris Spieß, Hülya Gürses und Dr. Gerd Fuchs

  • Antrag für eine Sonderprüfung der Vorgänge um das Krankenhaus 14 Nothelfer durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden- Württemberg

Als Gemeinderäte der Stadt Weingarten stellen wir für die Gemeinderatssitzung vom 21.1.2013 den nachfolgenden

Antrag:

Der Gemeinderat der Stadt Weingarten möge beschließen: Zu den Ereignissen im und um das Krankenhaus 14 Nothelfer, das als selbständige GmbH geführt wird und dessen Alleingesellschafter die Stadt Weingarten ist, soll zur Aufklärung und Aufarbeitung der Vorgänge ab 2008 eine Sonderprüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) Baden- Württemberg durchgeführt werden. Die GPA soll insbesondere die kommunale Betätigung im Verhältnis zur GmbH untersuchen , und die einzelnen Abläufe dazu innerhalb der Verwaltung und das Zusammenwirken von Krankenhausverwaltung, Kämmerei (Führung der Sonderkasse), Die Ergebnisse der GPA Sonderprüfung sollen so aufbereitet werden, dass sie öffentlich verhandelt und bekannt gemacht werden können. Eventuelle Teilaspekte, die wegen der betroffenen Persönlichkeitsrechte oder aus datenschutzrechtlichen Gründen einer vertraulichen Behandlung bedürfen, sollen gegebenenfalls in einen ausgegliederten Teilbericht dargestellt werden.

Begründung

Die hohen Defizite des Krankenhauses 14 Nothelfer, für welche die Stadt als alleiniger Gesellschafter – und damit die Bürgerinnen und Bürger Weingartens - haften , erfordern es, dass eine lückenlose Aufklärung der Vorkommnisse durch eine anerkannte, unabhängige Prüfungseinrichtung vorgenommen wird. Bisher bereits eingeleitete Prüfungen durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft können für die GPA- Sonderprüfung eine wichtige Vorarbeit darstellen. Solche Prüfungen beziehen sich aber nicht auf die kommunalpolitischen Aspekte. Ebenso reicht es nicht, dass zu dieser Aufklärung nur ein „Akteneinsichtsausschuss“ nach § 24 Abs. 3 der GemOBW und § 5 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Weingarten eingerichtet wird. Ein solcher Ausschuss hätte nur das Recht einer erweiterten Einsicht in vorhandene Akten. Die Mitglieder dieses Ausschusses würden aus den Reihen des Gemeinderates und damit aus Fraktionen kommen, die selbst im Aufsichtsrat vertreten sind. Der Ausschuss würde – auch in der Vorsitzendenfrage - wegen möglicher Befangenheiten mit schwierigen verfahrensrechtlichen Fragen belastet sein und inhaltlich fachlich bald an seine Grenzen kommen. Das Prüfungs- und Aufklärungsgeschehen erfordert gesonderte Erfahrungen und Kenntnisse, die in dieser Form bei der GPA, aber nicht unbedingt bei den ehrenamtlich tätigen Gemeinderäten, vorhanden sind. Es kommt nicht nur darauf an, Einsicht in Aktenvorgänge zu nehmen, sondern das Vorgefundene auch kommunalrechtlich, aufsichtsrechtlich, versicherungsrechtlich und haftungsrechtlich zu bewerten. Ein Akteneinsichtsausschuss kann dies nicht leisten.

Hinweise zum Problemkreis „Untersuchungsausschuss“:

Es ist bei der Verwendung von Begriffen zum Problemkreis „Untersuchungsausschuss“ sorgfältig zu unterscheiden zwischen den bekannten Untersuchungsausschüssen der Art, wie sie aus Bund und Land bekannt sind, und einem Ausschuss aus Gemeinderäten wie ihn § 24 Abs.3 der GemOBW und § 5 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Stadt vorsehen. Bei den Untersuchungsausschüssen auf Bundes- und Landesebene handelt es sich um parlamentarische Kontrollelemente mit weitgehenden Rechten zur Beweiserhebung, Zeugenbefragung, Akteneinsicht und genau geregelten Minderheitenrechten. Die Verfahren werden auf Bundesebene durch das „Gesetz zur Regelung der Rechts der Untersuchungsausschüsse des Bundestages (Untersuchungsausschussgesetz - PUAG)“ und auf Landesebene durch das „Gesetz über Einsetzung und Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Landtags (UAG)“ geregelt. Auf kommunaler Ebene sind derartige Untersuchungsausschüsse gesetzlich nicht vorgesehen und generell unzulässig. Der Begriff wird auch in der Gemeindeordnung Baden- Württemberg nicht verwendet. Ein Ausschuss aus Mitgliedern des Gemeinderates nach § 24 Abs. 3 der GemOBW ist kein „Untersuchungsausschuss“ klassischer Art, sondern ein Akteneinsichtsausschuss (Ausschuss zur Akteneinsicht). Einem solchen Ausschuss stehen keine Rechte dahingehend zu, dass er zum Sachverhalt „ermitteln“ dürfte, etwa durch Befragung von Personen und weitere Beweiserhebungen. Außerdem ist die Befangenheitsfrage zu prüfen und zu beachten. Diese würde gerade diejenigen ausschließen, die sich im Gemeinderat besonders mit Krankenhausfragen befasst haben.

Hinweise zum Problemkreis: Sonderprüfungen durch die GPA

Die baden- württembergische Gemeindeprüfungsanstalt ist als unabhängige und qualifizierte Institution in besonderem Maße geeignet eine Sonderprüfung vorzunehmen, die sich insbesondere auch auf die kommunalrechtlichen Aspekte der Ereignisse um das Krankenhaus 14. Nothelfer bezieht. Sie kann die Verantwortlichkeiten von Geschäftsführung und Aufsichtsrat, das Verfahren zur Führung der „Sonderkasse“ des Krankenhauses in der Kommunalverwaltung, und die Berücksichtigung der Beteiligungsrechte des Gemeinderates und der Informationsrechte der Öffentlichkeit fachlich beurteilen. Die Veranlassung von Sonderprüfungen durch die GPA ist zudem ein bewährtes und anerkanntes Verfahren, problematische Sachverhalte im kommunalen Geschehen zu durchleuchten und aufzuklären. Aus Baden- Württemberg seien beispielhaft aus jüngerer Zeit genannt: Sonderprüfung über das Geschehen bei der VHS Konstanz- Singen im Kreis Konstanz, Sonderprüfung zur Situation bei der Philharmonie in Konstanz, Sonderprüfung über Derivatfinanzgeschäfte bei der Stadt Pforzheim. Nach der Rechtsänderung Ende der 90er Jahre gehört es zu den Aufgaben der GPA alle Aspekte der wirtschaftlichen Betätigung einer Kommune mit zu betrachten, dies erstreckt sich auch auf Unternehmen in privatrechtlicher Form, in denen sich die Kommunen betätigen. Zur Prüfung rein wirtschaftlicher Fragen in den GmbH`s kann die GPA für ihre Prüfung auf eventuell vorliegende Wirtschaftsprüfungsberichte zurückgreifen.

Die GPA selbst definiert ihre Zuständigkeiten auf ihrer Homepage wie folgt, wobei insbesondere die Punkte 5 und 6 den vorliegenden Fall 14 Nothelfer betreffen. „Zum Prüfungsumfang gehören • die gesamte Gemeindewirtschaft, • die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Kommunen im Prüfungszeitraum unter Berücksichtigung der mittelfristigen Finanzplanung, • die Leistungskraft der Kommunen, im Hinblick auf die Pflicht zur stetigen Erfüllung ihrer Aufgaben, • die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns in den finanzwirksamen Verwaltungsbereichen, • die Betätigung der zu prüfenden Körperschaften in kommunalen Unternehmen und Einrichtungen in Privatrechtsform, • die Haushalts- und Wirtschaftsführung dieser Unternehmen und Einrichtungen in Privatrechtsform (im Rahmen des § 103 GemO) sowie, im Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen, • die Prüfung der Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse, • die Darstellung der tatsächlichen Vermögens- , Ertrags- und Finanzlage.“

11.01.2013 SPD-Fraktion Udo Mann, Doris Spieß, Hülya Gürses, Dr. Gerd Fuchs

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