Anträge Nr. 1 bis 4 der SPD – Gemeinderatsfraktion vom 11.12.2011 zum Haushaltsplanentwurf für 2012
von Udo Mann, Doris Spieß, Hülya Gürses und Dr. Gerd Fuchs
Beschlussvorschlag:
Bei den Einnahmen aus der Vergnügungssteuer wird ein an der bestehenden Rechtslage und der Praxis des laufenden Jahres orientierter Betrag in Höhe von 900.000 € angesetzt.
Erläuterung:
Nach den Angaben der Verwaltung ist auf der Basis der bestehenden Steuererklärungen der Automatenaufsteller im laufenden Jahr mit Einnahmen von 945.000 € zu rechnen. Ein an der bestehenden Rechtslage orientierte Erwartung für 2012 in Höhe von 900.000 € ist daher ein maßvoller, realistischer Ansatz. Weingarten hat bei der Neuregelung der Vergnügungssteuer - abweichend von der Mustersatzung des Städte- und Gemeindetages Baden- Württemberg – den Spieleinsatz als Bemessungsgrundlage gewählt. Da nur wenige Kommunen im Land und auch bundesweit diesen Maßstab verwenden, ist eine Vergleichbarkeit der Angemessenheit der Höhe des Steuersatzes erschwert. Andere Kommunen haben meist das Einspielergebnis als Bemessungsgrundlage gewählt. Hier werden Steuersätze von 15%, 18% oder darüber gewählt. Den gleichen Maßstab wie Weingarten benutzt z.B. Leipzig mit 7.5%. Dort ist vor allem die gewählte Bemessungsgrundlage aber auch der Steuersatz beklagt worden. Inzwischen ist obergerichtlich festgestellt worden, dass eine Besteuerung auf der Basis des Spieleinsatzes nicht zu beanstanden ist. Über die Angemessenheit der Höhe des Steuersatzes – in Leipzig 7.5 % - ist noch zu entscheiden.
Es gibt bisher keine tatsächlichen Hinweise, dass dieser Steuersatz beanstandet werden wird. Weingarten verwendet den – bei dem gewählten Maßstab - deutlich niedrigeren Steuersatz von 6%. 1.5%- weniger macht bei diesem Maßstab viel aus. Auch wenn Klagen anhängig sind, kann doch damit nicht begründet werden, dass im Haushalt ein Ansatz vorzunehmen ist, der weit unter dem geltenden Stadtrecht liegt und auch unter dem, was die Stadtverwaltung einmal selbst dem Gemeinderat vorgeschlagen hatte. Ein niedriger Ansatz auf der Basis von 4,5% kann sich zudem negativ auf das anhängige Verfahren auswirken, wenn die Stadt das Signal nach außen gibt, dass von der Verwaltung selbst am eigenen, beschlossenen Steuersatz gezweifelt wird. Zwar können aus dem Haushaltsplan keine Ansprüche Dritter von außen abgeleitet werden, aber niemand hindert Kläger daran, den niedrigen Ansatz als ein – vielleicht bedeutsames - Argument im Rechtsstreit zu verwenden. Die Rechtsposition der Stadt würde durch einen zu niedrigen Ansatz deutlich geschwächt. Es ist daher geradezu geboten, einen höheren Ansatz zu wählen.
Deckungshinweis: Der Antrag führt haushaltstechnisch zu Mehreinnahmen von 300.000 €
Beschlussvorschlag:
Die vom Land Baden- Württemberg zusätzlich im Rahmen des Paktes für Familien mit Kindern an die Stadt Weingarten gezahlten Mittel für Kleinkindbetreuung in Höhe von ca. 736.000 € werden in vollem Umfang zusätzlich zur Wahrnehmung der Aufgaben der Stadt bei der Kleinkindbetreuung und zur sozialverträglichen Gestaltung der Beiträge der Eltern für die Kleinkindbetreuung eingesetzt. Die Haushaltsposten für Kleinkindbetreuung werden entsprechend angehoben.
Erläuterung:
Das Land Baden- Württemberg hat beschlossen, den Kommunen deutlich mehr Mittel für die Kleinkindbetreuung zuzuweisen. Die Stadt hat angegeben, dass dies für Weingarten ca. 850.000 € ausmacht. Das Land hat eine Liste veröffentlicht, wonach Weingarten für die Kleinkindbetreuung ca. 736.000 € mehr erhalten wird. Wir haben deshalb im Antrag diesen vom Land genannten Betrag verwendet. Statt diese Mittel nun aber, wie es dem Sinn dem Geist und der Zielsetzung der deutlich erhöhten Zuweisung entspricht, für die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze und der Absenkung der hohen Beiträge der Eltern für die Kleinkindbetreuung einzusetzen, will die Verwaltung diese zusätzlichen Mittel dafür verwenden, ihren eigenen Beitrag für die Kleinkindbetreuung in gleichem Maße, wie sie Mehrmittel erhält, abzusenken. Dies kann nicht akzeptiert werden. Die zusätzlichen Mittel müssen der Kleinkindbetreuung zusätzlich zugute kommen. Der Gesetzgeber hat vorgegeben, dass ab 2013 ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz besteht. Die Mittel werden auch dringend dafür benötigt, dass Weingarten diesen Anspruch sozialverträglich erfüllen kann. Deckung: Ein gesonderter Deckungsvorschlag für den erhöhten Ansatz ist nicht erforderlich, da es sich um Entscheidungen über die Verwendung von zusätzlichen Mitteln handelt, die vom Land an die Stadt gezahlt werden. Die Haushaltsansätze bleiben, wie sie ursprünglich von der Stadt vorgesehen waren.
Beschlussvorschlag:
Im Haushalt wird für die Klosterfestspiele ein Betrag von 150.000 € eingestellt.
Erläuterung:
Der Förderverein Klosterfestspiele hat in einem Schreiben an den OB und an die Mitglieder des Gemeinderates dargelegt, dass sich unter den Bedingungen des „Korsetts“ notwendiger Haushaltseinsparungen die Klosterfestspiel im Jahre 2012 mit der Aufführung eines Stückes (z.B. „Die Physiker“ von Dürrenmatt) mit einem städtischen Zuschuss von insgesamt 140.000 € realisieren lassen. Dabei wird von einem städtischen „Barzuschuss“ von ca. 50.000 € und sachlichen und personellen Verrechnungsleistungen von ca. 90.000 € ausgegangen. Da die Kalkulation ausgesprochen knapp vorgenommen worden ist, sollten im Haushalt für die Klosterfestspiele 150.000 € eingestellt werden um auch gegen einige Risiken geschützt zu sein. Die Klosterfestspiele haben sich zu einem wichtigen kulturellen Ereignis in der Region entwickelt und stellen ein wichtiges kulturelles Alleinstellungsmerkmal für Weingarten dar. Es wäre ein schwerer Verlust für Weingarten und seine Bürger, wenn dieses Angebot eingestellt oder ausgesetzt werden würde.
Deckung: Der derzeitige Haushaltsentwurf enthält bei der Vergnügungssteuer einen deutlich zu geringen Ansatz. Er geht von erzielbaren 600.000 € aus. In einem gesonderten Antrag empfehlen wie eine Heraufsetzung dieses Einnahmepostens um 300.000 €. Aus diesen höher veranschlagten Einnahmen lässt sich der Betrag von 150.000 € erwirtschaften. .
Beschlussvorschlag: Im Haushalt wird ein Einnahmeposten für Einnahmen aus einer Sondernutzungssatzung eingestellt. Die Höhe des Einnahmepostens soll 3/4 der aus einer solchen Satzung schätzungsweise erzielbaren Jahreseinnahmen ausmachen. Damit diese Einnahmen ab dem zweiten Quartal 2012 realisiert werden können wird die Stadtverwaltung aufgefordert noch im ersten Quartal dem Gemeinderat den Entwurf einer Sondernutzungssatzung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Erläuterung:
Weingarten hat zur Einnahmeverbesserung seit 2010 eine ganze Reihe von Maßnahmen beschlossen, wie z.B. bei der Hundesteuer, bei den Pachteinnahmen für die Hausländer, bei den Parkgebühren, bei verschiedenen Eintrittsgebühren, Einführung einer Zweitwohnungssteuer usw. Allerdings steht noch immer die Einführung einer Sondernutzungssatzung aus, wie sie in den meisten vergleichbaren Gemeinden praktiziert wird. Ziel des Antrages ist, von Seiten des Gemeinderates auf die baldige Vorlage einer solchen Satzung hinzuwirken und eine Verabschiedung im ersten Quartal des Jahres 2012 zu erreichen. Die aus einer solchen Satzung erzielbaren Einkünfte sollten bereits heute im Haushalt veranschlagt werden. Da die Stadtverwaltung unsere Frage nach den aus einer solchen Satzung erzielbaren Einkommen unbeantwortet gelassen hat, ist hier der Betrag einzusetzen der auf einer realistischen Einschätzung unter Berücksichtigung vergleichbarer Gemeinden beruht. Hilfsweise sollten vorläufig 12.000 € eingestellt werden.
Deckung: Der Antrag führt zu Mehreinnahmen.
11.12.2011, SPD- Fraktion: Udo Mann, Doris Spieß, Hülya Gürses und Dr. Gerd Fuchs
Bereits in der vergangenen Gemeinderatssitzung am 18. 10. 2011 habe ich angeregt, dass die vorhandene Bushaltestelle an der Hänlehofstraße/IHK künftig vom öffentlichen Linienbus/ggf. Schulbus angefahren wird und dass die Stadt Weingarten im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles daransetzt, um hier eine Optimierung der öffentlichen Verkehrsanbindung zu erreichen. Hiermit stelle ich den schriftlichen Antrag!
Begründung
Auf der Startseite der Homepage/Stadt Weingarten werben wir mit „optimaler Verkehrsanbindung zu den ... in Weingarten vorhandenen Schulen. Bei deren Aufzählung fehlen dort aber leider noch .. eine Gesundheitsakademie (ca. 300 Schüler), die Fachschule des Diakonischen Instituts für Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie (ca. 200) sowie die IHK mit Schulungszentrum (ca. 300 Schüler). Diese Einrichtungen mit momentan über 800 Schüler sind unmittelbar an der unbenutzten Bushaltestelle in der Hänlehofstraße angesiedelt. Die Gesundheitsakademie unterhält hier ein Schulungszentrum, welches (SWR 04.11.) das größte Ausbildungszentrum für Gesundheitsberufe in Oberschwaben ist, mit stark ansteigendem Schüleraufkommen und ca. 170 Dozenten. Auch habe ich die schlimme Parkplatzsituation geschildert. Die Parkplatzerweiterung durch ein benachbartes Flurstück/Acker ist nur der berühmte Tropfen auf den heißen Stein. Auch ist bekannt, dass sich auf dem betreffenden Areal viele Firmen sowie ein benachbarter Supermarkt und das DRK befinden. Sie alle würden von der Optimierung der Verkehrsanbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln profitieren. Besonders aber die vielen Schüler, welche bei der letztmöglichen Haltestation - vom Bahnhof RV kommend – nach Überquerung der Gartenstraße, entlang der Ulmer-Straße einen zusätzlichen Schulweg von 10 – 15 Gehminuten haben. Gerade diese Wegezeit fehlt oft, um beim Nachhauseweg den Bahnhof und den nächstmöglichen Zug zu erreichen. Nicht selten verlieren die Schüler dadurch mehr als zwei Stunden täglich. Dies führt natürlich dazu, dass das PKW-Aufkommen steigt und immer weniger öffentliche Verkehrsmittel benutzt werden. Dies kann nicht in unserem Sinne sein und es ist völlig unverständlich, warum ein mehrmaliges schriftliches Begehren von Schulleitungen und der IHK nach Anfahrt dieser Haltestelle, von der Stadt Weingarten abgelehnt wurde. Dies lt. Aussage der Betroffenen auch noch mit ...“fehlender Rentabilität“!?.
Anmerkung: Der Unmut bei den Betroffenen Schüler und Lehrer ist groß und es gibt auch eine große Bereitschaft, durch Aktionen/Unterschriften sammeln auf diese Situation aufmerksam zu machen. .
gez. Doris Spieß 08.11.2011 .
Der Gemeinderat möge feststellen und beschließen:
Die Festlegungen des „Strategischen Bebauungsplanes“ für das Gebiet im Bereich des Geschäftsgebäudes Brechenmacherstraße 29 erlauben es, dass dort die Genehmigung für einen Großhandel für türkische Spezialitäten in Verbindung mit einem Einzelhandelsverkauf dieser Spezialitäten erteilt werden kann.
Begründung:
Die Regelungen des geltenden „Strategischen Bebauungsplan“ sehen für das Gebiet im Bereich des Geschäftsgebäude Brechenmacherstraße 29 keine Firmen mit „zentrumsrelevanten Sortimenten“ vor. Jetzt gibt es einen Interessenten, der dort einen Großhandel für türkische Spezialitäten in Verbindung mit einem Einzelhandelsverkauf dieser türkischen Spezialitäten errichtet will. Bei den Beratungen und der Verabschiedung des „Strategischen Bebauungsplanes“ ist bei der Festlegung, dass „Nahrungs- und Genussmittel“ als „zentrumsrelevante Sortimente“ anzusehen sind, immer von der Vorstellung ausgegangen worden, dass es sich dabei um Nahrungs- und Genussmittel handelt, wie sie üblicherweise in Läden in Deutschland angeboten und vertrieben werden.
Anders stellt sich die Situation beim Vertrieb von Spezialitäten aus einem besonderen Kultur- und Lebenskreis dar. In diesen Fällen ist die „Zentrumsrelevanz“ gesondert zu überprüfen. Bei der Entscheidung dieser Frage geht es nicht um eine Änderung des geltenden „Strategischen Bebauungsplanes“ sondern um eine sachgerechte Interpretation der Regelungen. . Weingarten ist durch sein aktives Stadtmarketing sehr stark an der Ansiedlung innovativer Unternehmen mit neuen, bisher noch nicht vorhandenen Sortimenten interessiert. In unserem Leerstandsmanagement sind wir bestrebt, frei gewordene Geschäftsobjekte sinnvoll weiter zu vermarkten. Wir haben in der Brechenmacherstraße/Ecke EttishoferStr. ein von der Lage und vor allem auch von der baulichen Gestaltung geeignetes Objekt, um dort neben einem Großhandel für türkische Spezialitäten auch dieses Sortiment für den Endverbraucher anzubieten. Es handelt sich um ein Gebäude, welches seit dem Auszug vom „Fressnapf“ seit fast einem Jahr leer steht, davor war darin eine Lidl – Filiale untergebracht. Mit dem vorgesehenen Verkaufssortiment würde - neben dem sowieso erlaubten Großhandel – in Weingarten eine Lücke geschlossen, die es einem größeren Personenkreis erspart, sich ihren Bedarf nach bestimmten - auch kulturspezifisch zubereiteten (halal) - Spezialitäten in der Nachbarstadt zu besorgen. Es könnte sogar realistisch prognostiziert werden, dass Käufer aus einem großen Einzugsbereich neu nach Weingarten kommen würden.
Aufgrund des sehr speziellen Angebotes sind wir der Meinung, dass es sich nicht um ein innenstadtrelevantes Konkurrenzunternehmen handelt, sondern dieses Geschäft würde unsere Stadt durch die Angebotserweiterung attraktiver machen. Einem bisher schon erfolgreichen Unternehmen sollte in Weingarten eine Chance gegeben werden, sich an diesem für ihn wirtschaftlich interessanten Standort anzusiedeln, Arbeitsplätze zu schaffen, eine Angebotslücke zu schließen und sich in die Reihe der erfolgreichen Unternehmen einzufügen, die wir dringend noch brauchen. Der Betrieb würde auch ein zusätzlicher Gewerbesteuerzahler sein. Ein positive Entscheidung würde auch verhindern, dass ein weiteres leer stehendes Geschäftsgebäude in unser Leerstandsmanagement aufgenommen werden muss.
7.2.2011 Hülya Gürses und Helga Bayha, SPD-Gemeinderätinnen
Anlage: Schreiben von Herrn Fikret Özdedeoglu mit der Bitte um Genehmigung .
Beschlussvorschlag:
Im Haushalt wird ein Einnahmeposten für Einnahmen aus einer Sondernutzungssatzung eingestellt. Die Höhe des Einnahmepostens soll 3/4 der aus einer solchen Satzung schätzungsweise erzielbaren Jahreseinnahmen ausmachen. Damit diese Einnahmen ab dem zweiten Quartal 2012 realisiert werden können wird die Stadtverwaltung aufgefordert noch im ersten Quartal dem Gemeinderat den Entwurf einer Sondernutzungssatzung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Erläuterung:
Weingarten hat zur Einnahmeverbesserung seit 2010 eine ganze Reihe von Maßnahmen beschlossen, wie z.B. bei der Hundesteuer, bei den Pachteinnahmen für die Hausländer, bei den Parkgebühren, bei verschiedenen Eintrittsgebühren, Einführung einer Zweitwohnungssteuer usw. Allerdings steht noch immer die Einführung einer Sondernutzungssatzung aus, wie sie in den meisten vergleichbaren Gemeinden praktiziert wird. Ziel des Antrages ist, von Seiten des Gemeinderates auf die baldige Vorlage einer solchen Satzung hinzuwirken und eine Verabschiedung im ersten Quartal des Jahres 2012 zu erreichen. Die aus einer solchen Satzung erzielbaren Einkünfte sollten bereits heute im Haushalt veranschlagt werden. Da die Stadtverwaltung unsere Frage nach den aus einer solchen Satzung erzielbaren Einkommen unbeantwortet gelassen hat, ist hier der Betrag einzusetzen der auf einer realistischen Einschätzung unter Berücksichtigung vergleichbarer Gemeinden beruht. Hilfsweise sollten vorläufig 12.000 € eingestellt werden. Deckung: Der Antrag führt zu Mehreinnahmen.
SPD- Fraktion, Udo Mann, Doris Spieß, Hülya Gürses und Dr. Gerd Fuchs
SZ vom 20.03.2010
WEINGARTEN/sz - Die SPD-Fraktion im Gemeinderat Weingarten lehnt die Pläne der Stadt zur Anhebung von Abgaben und Steuern (die SZ berichtete) ab. Die Änderung der Gebührenordnung solle von der Tagesordnung fallen, auch weil Oberbürgermeister Markus Ewald an dieser wichtigen Sitzung nicht teilnehmen kann. Im Gegenzug will die SPD die Vergnügungssteuer anheben.
Markus Ewald befindet sich auf einer Auslandsreise, „bei solch gravierenden Entscheidungen“, so die SPD, müsse er aber anwesend sein, die Gebührenordnung solle daher auf einer der nächsten Sitzungen besprochen werden. Überdies bemängelt die Fraktion in ihrem Argumentationspapier, das der SZ vorliegt, dass die geplante Neuordnung die Allgemeinheit „ungleich belastet“.
Nicht alle Hunde versteuert
Damit ist unter anderem die Erhöhung der Hundesteuer gemeint. Mit der Steuer (bisher 60 Euro für den ersten Hund) liege man auf einer Höhe mit vergleichbaren Städten wie Ravensburg und Wangen. Durch die Anhebung auf 90 Euro würden „die ehrlichen Zahler“ bestraft, denn die Dunkelziffer von Nichtzahlern belaufe sich bei der Hundesteuer auf rund 30 Prozent. Die Stadt solle daher diejenigen ermitteln, „die für ihre Hunde keine Steuer abführen (Beispiel Konstanz u.a.) mit Bußgeldandrohung“. Die geplante Anhebung sei auch deshalb unangemessen, weil viele Hundebesitzer mit den „finanziellen Aufwendungen für ihren Hund/Hunde (Pflege, Tierarzt) schon jetzt an der Grenze des (finanziell) Möglichen“ seien. Und: „Der Hund ist für viele Menschen ein nicht unerheblicher Sozialfaktor/Partner.“ Die SPD will darüberhinaus zwei Antrage in den Gemeinderat bringen, darunter zur Änderung der Vergnügungssteuer. Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit sollen demnach mit 312 Euro pro Monat (bisher 200) besteuert werden, sofern in einer Spielhalle aufgestellt. Geräte anderswo (etwa Gastronomie) platziert sollen mit 104 Euro (bisher 80 Euro) besteuert werden. Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit will die SPD in Spielhallen mit 202 Euro (70 Euro) besteuern und anderswo mit 67 Euro (40 Euro). Außerdem beantragt die Fraktion die Einführung einer neuen Steuer, die Automaten betrifft, an denen „Gewalttätigkeiten gegen Menschen dargestellt werden. Da diese „eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand“ hätten, solle sich die Steuer auf 405 Euro belaufen pro Monat und Gerät. Zur Begründung sagt die SPD: „Weingarten hat im Vergleich mit ähnlichen Städten in Baden-Württemberg bereits jetzt eine außergewöhnlich hohe Zahl an Geräten mit Gewinnmöglichkeiten. Andererseits liegen die bisherigen Steuersätze deutlich unter denen vergleichbarer Städte.“ Laut SPD Ravensburg 255 Euro (Spielhallen) und 102 Euro (andere Aufstellungsorte), Tübingen 255 Euro und 127 Euro; Nürtingen 300 Euro und 100 Euro; Laupheim 300 Euro und 100 Euro; Radolfzell 307 Euro und 112 Euro sowie Ellwangen-Jagst 312 Euro und 104 Euro. Die SPD weiter: „Angesichts der Tatsache der bereits vorhanden großen Anzahl von Spielgeräten und der damit einhergehenden Suchtgefährdung der heimischen und regionalen Bevölkerung ist es gerechtfertigt, die Vergnügungssteuer auch als gesundheitspolitisches Lenkungsinstrument einzusetzen, wie es das Bundesverfassungsgericht als zulässige Funktion ausdrücklich anerkannt hat.“ Mit den vorgeschlagenen Steuersätzen ließen sich Mehreinnahmen von rund 150 000 Euro erzielen.
Druck auf Studenten
Zusätzliche Steuereinnahmen will die SPD auch über die Studenten erzielen. „Die Stadt Weingarten“, heißt es in dem Papier, „soll intensiv darum bemühen, dass die hier wohnenden ihren Erstwohnsitz am Studienort begründen. Eine Maßnahme wäre, die Vergabe von Studentenwohnungen in einem der Wohnheime an die Bedingung zu knüpfen, in Weingarten den Erstwohnsitz zu nehmen.“ Zudem soll „dem Beispiel anderer Hochschulstädte folgend, eine Zweitwohnungssteuer eingeführt werden“. Ziel der Maßnahmen soll es sein, „die Schlüsselzuweisungen für Weingarten, die sich an der Zahl der Einwohner orientiert, deutlich zu erhöhen“.
(Erschienen: Schwäbische Zeitung 20.03.2010)
23.03.2024 09:27 Nord-Süd – Neu denken
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22.03.2024 13:25 Eine starke Wirtschaft für alle – Eine moderne Infrastruktur für alle
Wir machen Politik für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, nicht für Lobbyverbände. Das ist soziale Politik für Dich. Quelle: spd.de
22.03.2024 12:24 Eine starke Wirtschaft für alle – Mehr Arbeitskräfte für unser Land
Wir wollen in Deutschland alle Potenziale nutzen. Das geht vor allem mit guten Arbeitsbedingungen und einfachen Möglichkeiten zur Weiterbildung. Zusätzlich werben wir gezielt Fachkräfte aus dem Ausland an. Quelle: spd.de
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